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Wenn Sie ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen in Betrieb setzen wollen, muss dieses zugelassen sein.
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Wenn Sie ein Fahrzeug gekauft haben, das bereits in Deutschland zugelassen ist, müssen Sie es unverzüglich umschreiben lassen, also auf Ihren Namen anmelden.
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Wiederanmeldung eines Fahrzeuges nach einer Außerbetriebsetzung auf denselben Fahrzeughalter (ohne Halterwechsel)