Eignungsprüfung zur Anerkennung der Berufsqualifikation als Steuerberater/in
Die Eignungsprüfung ist eine besondere Form der Steuerberaterprüfung für Personen, die mit einer Berufsqualifikation, die sie im europäischen Ausland erworben haben oder dort anerkannt wurde, geschäftsmäßig (d.h. selbständig) in Deutschland als Steuerberater tätig werden oder den Titel „Steuerberater“ führen wollen. Ein Berufszugang allein mit einer abgeschlossenen in- oder ausländischen Berufsausbildung (Studium oder kaufmännische Ausbildung) ist in Deutschland nicht möglich. In jedem Fall muss vorher eine staatliche Prüfung (die Steuerberaterprüfung oder die Eignungsprüfung) erfolgreich abgeschlossen werden. Die Zulassung zur Eignungsprüfung ist schriftlich zu beantragen. Die Zulassungsvoraussetzungen werden von der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen überprüft. Ein Merkblatt über die Zulassungsvoraussetzungen ist unter http://www.stbkammer-bremen.de/zulassung-befreiung-eignungspruefung-verbindliche-auskunft.html eingestellt.
Aktualisiert am 01.06.2024