Ihr Anliegen online starten: Unter folgendem Link haben Sie die Möglichkeit, Anträge (z.B. in PDF-Form) sowie Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochzuladen oder Rückfragen zu Ihrem Antrag zu stellen.

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Welche Fristen sind zu beachten?

Eine Antragsfrist ist für den Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung nicht zu beachten.
• Allerdings: Anträge auf Zulassung zur re-gulären Steuerberaterprüfung sind demgegenüber fristgebunden und müssen bis zum 30.04. des jeweiligen Jahres bei der zuständigen Steu-erberaterkammer eingereicht werden.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Der Antragsteller erhält innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags auf Zulassung zur Eig-nungsprüfung eine Bestätigung der Steuerbera-terkammer über den Empfang der Unterlagen. In der Bestätigung teilt die Steuerberaterkammer darüber hinaus mit, welche Unterlagen ggf. noch fehlen. Nach vollständigem Eingang der Unterla-gen setzt die Steuerberaterkammer die Eig-nungsprüfung an. Sie findet regelmäßig zusam-men mit der regulären Steuerberaterprüfung im Oktober jedes Jahres statt.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

200,00 EUR Es fallen 200 Euro für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Eignungsprüfung an.
1.000,00 EUR Weiterhin fallen 1000 Euro für die Prüfungsgebühr an.