Verfahren
Wenn Sie in Bremen wohnen, können den Antrag auf Elterngeld online oder schriftlich stellen. Eine persönliche Abgabe in der Elterngeldstelle ist aufgrund der Corona-Pandemie derzeit nicht möglich.
Online-Beantragung:
Antragsservice ElterngeldDigital:
- Der Antrag und die benötigten Nachweise können direkt und einfach über den digitalen Antragsservice ElterngeldDigital eingereicht werden.
- Der Antragsservice ElterngeldDigital leitet Sie mit Hilfe eines Assistenten durch die Fragen.
- Mit dem elektronischen Personalausweis und bei Nutzung eines Nutzerkontos Bund können Sie den Antrag auch digital signieren.
- So können Sie alles bequem von zu Hause aus erledigen. Den Onlinedienst finden Sie unter "Weitere Informationen" – "Online Service" – "ElterngeldDigital".
Pilotprojekt Onlineservice ELFE (Einfach Leistungen für Eltern): Zurzeit nur für eingeschränkten Nutzer:innenkreis möglich.
- Über einen Kombiantrag können Sie hier gebündelt, einfach und online die Namensbestimmung, Kindergeld und Elterngeld beantragen.
- Sie müssen nur einmal Ihre Daten eingeben und mit Ihrer Einwilligung tauschen das Standesamt und die Elterngeldstelle Daten zur Geburt elektronisch untereinander aus. Gleichzeitig können Sie zustimmen, dass Ihre Gehaltsdaten von Ihrem Arbeitgeber automatisiert abgerufen und mittels der Datenstelle der Rentenversicherung an die zuständige Elterngeldstelle übermittelt werden. Dies hätte zur Folge, dass für Sie der Versand von Papiernachweisen an die Elterngeldstelle entfällt.
- Der Online-Dienst ELFE ist ein Pilotprojekt im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes und steht derzeit nur einer eingeschränkten Zielgruppe zur Verfügung.
- Den Onlinedienst und Informationen, ob Sie zur Zielgruppe gehören, finden Sie unter "Weitere Informationen" – "Online Service" - "Einfach Leistungen für Eltern (ELFE)".
Schriftliche Beantragung:
- Schicken Sie den Antrag an das Amt für soziale Dienste, Elterngeldstelle, Hans-Böckler-Straße 9 in 28217 Bremen (Volkshaus) oder nutzen Sie den dortigen Briefkasten.
- Erfüllen beide Eltern grundsätzlich die Voraussetzungen für das Elterngeld, muss der Antrag auch von beiden unterschrieben werden. Die Anlagen, entsprechend der Beschreibung im Antragsvordruck, sollten möglichst beigefügt sein.
Rechtsgrundlagen
Weitere Hinweise
Informationen zur Pandemie:
- Wegen der Corona-Pandemie kann es bei Eltern zu finanziellen Nachteilen kommen. Deshalb wurden vom Bundesfamilienministerium befristete Ausnahmeregelungen beschlossen. Nähere Informationen finden Sie unter „Weitere Informationen“ – „Wo kann ich mehr erfahren“ – „Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der COVID-19-Pandemie“. (Verlinkung in Marginalspalte)
Informationen darüber, wie das Elterngeld berechnet wird, finden Sie in der Diensleistungsbeschreibung " Elterngeld - Berechnung". Den Link finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren".