Das Vorhaben muss innerhalb von 13 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides abgeschlossen sein. Der Verwendungsnachweis über das durchgeführte Vorhaben muss spätestens sechs Monate nach Fertigstellung der Maßnahme dem Projektträger vorgelegt werden.
Eine nachträgliche Bewilligung von Fördermitteln ist ausgeschlossen.
Nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen maximal zwei Wochen.
Aktualisiert am 01.03.2024