Sie können die für die Beurkundung erforderlichen Dokumente und Nachweise in einem besonders hierfür bei den Kliniken erhältlichen Umschlag legen und diesen über die Klinik an das Standesamt senden lassen. Sind alle erforderlichen Unterlagen vorhanden, kann die Geburt ohne Ihren Besuch des Standesamtes beurkundet werden. Sie erhalten dann die Urkunden für Ihr Kind und die hier eingereichten Urkunden auf dem Postweg zugesandt. Die Gebühren können Sie dann ganz bequem per Banküberwesiung begleichen. Sie erhalten eine entsprechende Rechnung mit den Urkunden.
Bitte bringen Sie -sofern erforderlich- bei Ihrem Besuch im Standesamt eine/n Dolmetscher_in mit, um Verständigungsprobleme bei der Entgegennahme Ihrer Anliegen zu vermeiden. Eine vorherige Terminabsprache ist erforderlich.
Das Standesamt Bremen-Mitte ist zuständig für die Geburten in den Kliniken:
Das Standesamt Bremen-Nord ist für die Geburten im Klinikum-Bremen-Nord zuständig.
Wo kann ich mehr erfahren?
Sorgerechtserklärung
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Aktualisiert am 01.10.2025