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Personalausweis beantragen

  • Ausweise und Dokumente

Sie möchten einen Personalausweis beantragen? Hier erfahren Sie mehr darüber.

  • Basisinformationen

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.

    Sie müssen einen Personalausweis beantragen, wenn Sie zusätzlich zu der deutschen Staatsbürgerschaft:

    • 16 Jahre oder älter sind,
    • in Deutschland gemeldet sind
    • und keinen gültigen Reisepass besitzen.

    Auf Wunsch kann der Personalausweis auch für Personen unter 16 Jahren ab dem Tag der Geburt beantragt werden.

    Alle neu ausgestellten Personalausweise haben einen Chip mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.

    Damit können  Sie:

    • Ihre Identität online gegenüber Behörden und Unternehmen nachweisen.
    • den Ausweis als offizielles Dokument nutzen.
    • den elektronischen Identitätsnachweis verwenden.
    • elektronisch unterschreiben.

    Den Online-Ausweisweis können Sie ab Ihrem 16. Geburtstag nutzen. Davor wird er nur ohne die Funktion für den elektronischen Identitätsnachweis ausgestellt.

    Sie müssen Ihren Personalausweis vor Ablauf der Gültigkeit neu beantragen, wenn:

    • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
    • Ihr Foto nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinkinder der Fall sein.

    Ausnahme: Ändert sich nur Ihre Adresse oder Ihre Körpergröße, wird Ihr Personalausweis dadurch nicht ungültig.

    In allen Ländern der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können Sie mit Ihrem gültigen Personalausweis einreisen. Ein Reisepass ist nicht zwingend notwendig.

    Zuständigkeiten

    • Sie können den Personalausweis im Bürgeramt Bremen in einem der BürgerServiceCenter beantragen.
    • Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.  
    • Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie gegebenenfalls Ihren Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen.
    • Wenn Sie im Ausland wohnen oder Ihr Personalausweis im Ausland abhandengekommen ist, können Sie Ihren Personalausweis bei der deutschen Vertretung im Ausland beantragen.

    Voraussetzungen

    • Sie oder das Kind, für das der Personalausweis ausgestellt werden soll, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Bei Kindern unter 16 Jahren: 
      • Mindestens ein Erziehungsberechtigter und das Kind müssen bei der Antragstellung anwesend sein.
  • Ablauf

    Einen Personalausweis müssen Sie persönlich vor Ort bei einem der BürgerServiceCenter beantragen.

    • Vereinbaren Sie online oder telefonisch einen Termin oder kommen Sie zur offenen Sprechstunde. Beachten Sie dafür bitte die Öffnungszeiten.
    • Sie erscheinen persönlich und beantragen die Ausstellung des Personalausweises.
      • Kinder, für die ein Ausweis beantragt wird, müssen immer dabei anwesend sein.
      • Ab 16 Jahren kann ein Personalausweis ohne die Eltern beantragt werden. Es ist keine Vollmacht der Eltern nötig.
    • Bringen Sie alle notwendigen Unterlagen mit.
    • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen den Antrag nur unterschreiben.
      • Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen selbst unterschreiben.
        • Bitte üben Sie vor der Beantragung mit Ihrem Kind eine Unterschrift mit dem Familiennamen.
    • Fingerabdrücke werden verpflichtend abgenommen und im Personalausweis gespeichert.
      • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.  
    • Sie bekommen einen Abholschein, mit dem Sie den Personalausweis abholen können.
    • Sie erhalten auch einen PIN-Brief. Dieser enthält:
      • Eine Transport-PIN (fünfstellige Einmal-PIN).
        • Die PIN wird für die erste Nutzung der Online-Ausweisfunktion benötigt, danach wählen Sie mit Hilfe der AusweisApp und einem NFC-fähigen Smartphone Ihre eigene 6-stellige PIN.
      • Eine PUK (Entsperrnummer, wenn Sie Ihre PIN 3-mal falsch eingegeben haben).
      • Wichtige Informationen über die Online-Ausweisfunktion.
    • Sie bestätigen den Erhalt des ungeöffneten PIN-Briefes.
    • Sie zahlen die Gebühren.
    • Den aktuellen Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises können Sie online einsehen.
      • Folgen Sie dazu dem Online-Service "Statusabfrage Bearbeitung von Ausweisdokumenten" und geben Sie die Seriennummer des beantragten Dokumentes ein.
        • Die Seriennummer finden Sie auf dem bei der Antragstellung ausgehändigten Abholschein.  
    • Sobald der Personalausweis abholbereit ist, holen Sie ihn bei der Stelle ab, bei der Sie ihn beantragt haben.
      • Alle Informationen zur Abholung des Personalausweises finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Personalausweis/Reisepass/eID-Karte abholen".
    • Sie können sich Ihren neuen Personalausweis auf Wunsch kostenpflichtig direkt nach Hause liefern lassen.
      • Alle Voraussetzungen und weitere Informationen dazu finden Sie unter „Weitere Informationen – Informationsblatt Direktversand“

    Weitere Hinweise

    • Wenn Sie einen Personalausweis außerhalb von Bremen beantragen, müssen Sie einen wichtigen Grund nennen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde in der Stadt mit Ihrer Hauptwohnung beantragen.
      • Die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständige Stelle muss vorher zustimmen. Die Zustimmung wird von der Stelle eingeholt, bei der Sie den Antrag stellen wollen.
    • Einige Daten sind nur auf dem Personalausweis sichtbar, aber nicht im Chip, wie Unterschrift, Augenfarbe, Größe und Seriennummer. Andere Daten, wie die elektronische Signatur und 2 Fingerabdrücke, werden nur im Chip gespeichert und sind auf dem Ausweis nicht sichtbar.
  • Benötigte Unterlagen

    • Kinder müssen immer bei der Beantragung dabei sein.
    • Identitätsnachweis

      Zum Beispiel:

      • (alter) Personalausweis
      • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
      • Geburtsurkunde bei Säuglingen beziehungsweise Kleinkindern, die noch nicht über einen (Kinder-) Reisepass oder Personalausweis verfügen.
    • 1 QR-Code zum Abruf eines digitalen Passfotos oder machen Sie Ihr Foto direkt im BürgerServiceCenter
      • Kommen Sie hierzu bitte 15 Minuten vor dem Termin. Unter "Weitere Informationen" - "Hinweise zu digitalen Passfotos" finden Sie weitere wichtige Informationen.
    • Gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung

      Zum Beispiel:

      • Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Eheurkunde.
      • Familienbuch.
      • Erklärung über die Namensführung.
    • Bei Antrag für Kinder unter 16 Jahren
      • Einverständniserklärung der nicht anwesenden erziehungsberechtigten Person.
      • Sorgerechtsnachweis (bei nur einer erziehungsberechtigten Person).
      • Identitätsnachweis (Original/Kopie) der nicht anwesenden erziehungsberechtigten Person.
  • Zuständige Stellen

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  • Online Services

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    46,00 EUR für Personen ab 24 Jahren.
    27,60 EUR für Personen unter 24 Jahren.
    6,00 EUR Fotokosten (falls kein Foto vom Fotografen durch einen mitgebrachten QR-Code übermittelt wird).
    15,00 EUR zusätzlich bei Nutzung der Direktversand-Option.
    13,00 EUR Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz.
    Eine Gebührenbefreiung wegen Bezuges von Leistungen nach SGB II (z.B. Arbeitslosengeld II) oder SGB XII (Grundsicherung wegen Alters oder Erwerbsunfähigkeit) ist leider nicht möglich.
    Für obdachlose Personen, die sich in Bremen aufhalten, fallen keine Gebühren an.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    6 Jahre Gültigkeit für Personen unter 24 Jahren.
    10 Jahre Gültigkeit für Personen ab 24 Jahren.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    4 Wochen Ab Antragstellung dauert es in der Regel 4 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis abholen können.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 10.03.2026

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