Welche Fristen sind zu beachten?

3 Monate maximale Gültigkeitsdauer

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

10,00 EUR Eine Gebührenbefreiung wegen Bezuges von Leistungen nach SGB II (z.B. Arbeitslosengeld II) oder SGB XII (Grundsicherung wegen Alters oder Erwerbsunfähigkeit) ist leider nicht möglich.

Für obdach- oder wohnungslose Personen, die sich in Bremen aufhalten, fallen keine Gebühren an.