Welche Fristen sind zu beachten?

Änderungen, Beendigungen und Kündigungen müssen sofort mitgeteilt werden.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Stammbehörde hat den Betreuer oder die Betreuerin sofort über den Verlust des Versicherungsschutzes in Kenntnis zu setzen und kann das Widerrufverfahren in einem dem Einzelfall angemessenen Zeitrahmen, spätestens jedoch nach der Löschung des Versicherungsschutzes mit Ablauf des Monats nach Kenntnisnahme.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

gebührenfrei