Änderungen, Beendigungen oder Kündigungen des Versicherungsvertrags müssen der Stammbehörde mitgeteilt werden.
Die Kontaktdaten finden Sie unter "Zuständige Stelle".
Die Stammbehörde unterrichtet den Betreuer oder die Betreuerin unverzüglich nach Erhalt der Meldung über das Versicherungsende und fordert diese auf, kurzfristig anderweitig den Versicherungsschutz wiederherzustellen. Dabei ist der Vermeidung von Versicherungslücken beim Neuabschluss entgegenzuwirken. Hält der Betreuer oder die Betreuerin diese Verpflichtung nicht ein, hat die Stammbehörde die Registrierung zu widerrufen.
Aktualisiert am 10.10.2025