Herzlich Willkommen beim Bürgeramt!
Das Bürgeramt ist für die Stadtgemeinde Bremen die zuständige Behörde für die häufig benötigten Dienstleistungen. Wir sind zuständig für die Bereiche Melde-, Pass- und Ausweisangelegenheiten sowie für Fahrerlaubnis- und Kfz-Zulassungsangelegenheiten:
Hinweise zu unseren Dienststellen finden Sie unter "Zugeordnete Dienststellen".
Wenn Sie ein entsprechendes Anliegen haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin unter 0421-115 oder online unter https://www.service.bremen.de
1. Allgemeines
Ein Besuch im Bürgeramt ist an allen Standorten nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie online über https://www.service.bremen.de oder telefonisch über das Bürgertelefon unter der Telefonnummer 0421-115 vereinbaren. Bitte nutzen Sie möglichst die Onlinebuchung.
Wenn Sie Ihren Termin nicht benötigen, sagen Sie ihn bitte ab, damit er anderweitig genutzt werden kann, vielen Dank!
Einige Dienstleistungen können aktuell weiterhin nur schriftlich erledigt werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf dieser Seite oder über die einzelnen Dienstleistungsbeschreibungen, die Sie über https://www.service.bremen.de abrufen können.
Bitte sprechen Sie möglichst allein vor. Damit kann gewährleistet werden, dass in unseren Wartebereichen das Abstandsgebot eingehalten wird.
2. BürgerServiceCenter
2.1. Vorübergehende Einrichtung eines zusätzlichen BürgerServiceCenters (Pop-Up-BSC) in der Versteigerungshalle des Fundamtes
Am 23.01.2023 um 08.00 Uhr eröffnen wir – zunächst befristet bis zum 11.04.2023 - ein zusätzliches BSC - Pop-Up-BSC - in der Versteigerungshalle des Fundamtes, Stresemannstraße 48, 28207 Bremen, Zugang vom Parkplatz. Hier können Sie ohne Termin Ihre Anliegen "Beglaubigungen", "Führungszeugnisse" und "Meldebescheinigungen" erledigen. Bitte beachten Sie die Dienstleistungsbeschreibungen.
Öffnungszeiten:
Öffnungs-/Sprechzeit
Montag 07:30 bis 14:45 Uhr
Dienstag 07:30 bis 14:45 Uhr
Mittwoch Geschlossen
Donnerstag 07:30 bis 14:45 Uhr
Freitag 07:30 bis 12:00 Uhr
Da wir hier ausdrücklich keine Termine vergeben, bitten wir um Verständnis für eventuelle Wartezeiten auch außerhalb des Gebäudes.
Es ist keine Barzahlung möglich.
2.2. Schriftliche Wohnsitzanmeldungen/Wohnsitzummeldungen
Vom 01.01.2023 bis zum 31.03.2023 sind Wohnungsanmeldungen und Wohnungsummeldungen auch schriftlich möglich. Bitte nutzen Sie dafür die Formulare, die in den Dienstleistungsbeschreibungen "Wohnsitz anmelden" und "Wohnsitz ummelden" hinterlegt sind. Bitte beachten Sie, dass Ihre An-/Ummeldung bis zum 02.04.2023 erforderlich ist, um am 14. Mai wählen zu können.
2.3. Abholung von Personalausweisen, Reisepässen und eID-Karten
Ist die Abholung Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses oder Ihrer eID-Karte erforderlich, vereinbaren Sie bitte einen Termin in dem BürgerServiceCenter, in dem Sie das Dokument beantragt haben. Sie können den Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises mit Hilfe der auf Ihrem Abholschein angegebenen Seriennummer unter https://www.landesmelderegister.bremen.de/olav/passpa?mbom=4011000 einsehen.
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Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
0421-361-88666 oder per E-Mail: bscmitte@buergeramt.bremen.de
0421-361-88696 oder per E-Mail: bscstre@buergeramt.bremen.de
0421-361-88644 oder per E-Mail: bscnord@buergeramt.bremen.de
3. Kfz.-Zulassungen
3.1. Kfz-Zulassungsanträge von Privatkund:innen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden. Ausnahme: Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen und die Erteilung von Kurzzeitkennzeichen sind ohne Terminvereinbarung möglich.
3.2. Zulassungen für gewerbliche Kfz-Zulassungsdienste und Autohäuser
Die Abgabe von Kfz-Zulassungsanträgen ist zu den bisherigen Abgabezeiten möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
0421-361-88668 oder per E-Mail: kfz-zulassungsstelle@buergeramt.bremen.de
3.3. Zulassung von Fahrzeugen von Ukrainer*innen
Bitte beachten Sie die Hinweise bei der Dienstleistung "ausländisches Kennzeichen".
4. Fahrerlaubnisse
4.1. Antragstellung
Ein Besuch ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
4.2. Folgende Dienstleistung erledigen Sie bitte ausschließlich schriftlich:
4.3. Informationen zum Führerscheinpflichtumtausch erhalten Sie über nachfolgenden Link:
Die Jahrgänge 1959 bis 1964 müssen ihre Führerscheine (grauer / rosa Papierführerschein, ausgestellt bis zum 31. Dezember 1998) bis zum 19.01.2023 getauscht haben.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
0421-361-88669 oder per E-Mail: fuehrerscheinstelle@buergeramt.bremen.de
Einen Termin können Sie hier auf https://service.bremen.de bei der Dienstleistung „Führerschein Pflichtumtausch“ oder unter der Telefonnummer 115 vereinbaren. Bitte nutzen Sie auch hier möglichst das Onlineterminangebot.
Aktualisiert am 24.03.2023