Hinweis
Wichtiger Hinweis zum Kinderreisepass
Den Kinderreisepass können Sie nur noch bis zum 31. Dezember 2023 beantragen.
Ab 1. Januar 2024 gibt es den Kinderreisepass als Reisedokument nicht mehr. Sie können den aktuellen Kinderreisepass Ihres Kindes nutzen, bis er nicht mehr gültig ist.
Nach dem 31. Dezember 2023 können Sie Kinderreisepässe nicht mehr verlängern.
Sie können für Ihr Kind einen Reisepass für unter 18-Jährige oder einen Personalausweis beantragen. Bitte informieren Sie sich vor dem Termin über diese Reisedokumente. Über die folgenden Verlinkungen gelangen Sie direkt zu den entsprechenden Leistungsbeschreibungen:
Reisepass für unter 18 Jährige: https://www.service.bremen.de/dienstleistungen/reisepass-beantragen-fuer-personen-unter-18-jahren-126498
Personalausweis:https://www.service.bremen.de/personalausweis-beantragen-8363
Im BürgerServiceCenter-Stresemannstraße sind Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Eine Terminvereinbarung ist online über https://www.service.bremen.de oder über das Bürgertelefon Bremen unter den Rufnummern 115 oder 0421-361 0 möglich. Bitte nutzen Sie möglichst das Angebot der Onlinetermine.
E-Mailanfragen können in melderechtlichen Angelegenheiten gerichtet werden an:
bscstre@buergeramt.bremen.de
Sofern Sie sachbezogene Informationen benötigen, stehen Ihnen folgende Telefonnummern zur Verfügung:
Das BürgerServiceCenter-Stresemannstraße bietet Ihnen an einem Ort zusammengefasste Bürgerdienstleistungen an. Folgende Dienstleistungen können Sie zurzeit dort erhalten:
bar, EC-Karte
Aktualisiert am 06.12.2023