Sie sind Mutter oder Vater geworden? Dann haben Sie vermutlich einen Anspruch auf Elterngeld. Auf dieser Seite finden Sie viele Informationen und Formulare zum Thema Elterngeld.
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Es wird nicht für Kalendermonate, sondern für Lebensmonate des Kindes gezahlt. Der erste Lebensmonat beginnt am Tag der Geburt. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen. Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.
Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.
Elterngeld kann ab dem Tag der Geburt des Kindes bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes beantragt werden.
Eltern besonders früh geborener Kinder erhalten für Geburten ab dem 01.09.2021 zusätzliche Elterngeldmonate. Abhängig davon, wie früh das Kind auf die Welt kommt, erhalten Eltern bis zu vier Monate länger Elterngeld:
Die zusätzlichen Basiselterngeld-Monate können auch in Elterngeld Plus-Monate umgewandelt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter der Überschrift "Häufig gestellte Fragen".
Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR monatlich.
Bei weiteren, im Haushalt lebenden Kindern wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Geschwisterbonus gezahlt. Im Falle einer Mehrlingsgeburt erhöht sich der Anspruch um 300,00 EUR, der Geschwisterbonus steht hier nicht mehr zu. Mehr Informationen zur Berechnung des Elterngeldes finden Sie unter "Weitere Informationen" – "Wo kann ich mehr erfahren" – "Elterngeld – Berechnung".
Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen. Den Link für den Elterngeld-Rechner finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren".
Elterngeld wird für Lebensmonate des Kindes beantragt. Die Anspruchsvoraussetzungen müssen grundsätzlich in jedem der beantragten Monate von Anfang an vorliegen.
Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Ausnahmen bei ausländischen Arbeitsverhältnissen, insbesondere Entsendungen, sind zu beachten.
Ehepartner:innen- oder Lebenspartner:innen, die das Kind nach der Geburt betreuen - auch wenn es nicht ihr eigenes ist -, können unter denselben Voraussetzungen Elterngeld erhalten.
Die Abrechnungen können auch als Kopien vorgelegt werden.
Aktualisiert am 21.09.2023