Sie möchten eine Ermäßigung der Hundesteuer beantragen? Hier erfahren Sie mehr. 

Sie können in der Stadtgemeinde Bremen eine Ermäßigung der Hundesteuer in Anspruch nehmen. 

In Betracht kommt eine Ermäßigung unter bestimmten Voraussetzungen 

  • für Wach- und Schutzhunde
  • für von Artisten oder Schaustellern zur Berufsausübung benötigte Hunde
  • im Falle der Hundezucht (sog. Zwingersteuer)
  • im Falle des gewerbsmäßigen Handelns mit Hunden.

Voraussetzungen

  • Voraussetzung für die Gewährung einer Steuerermäßigung ist immer ein Antrag.
  • Die näheren Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem Bremischen Hundesteuergesetz.
  • Weitere Informationen finden Sie unter „Formulare“.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Steuerermäßigung müssen Sie nachweisen.

    Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, ergibt sich aus dem Bremischen Hundesteuergesetz. Zum Beispiel ein Prüfungszeugnis eines anerkannten Fachverbandes im Falle eines Schutzhundes. Darüber hinaus kann das Finanzamt Bremen weitere Unterlagen als Nachweise anfordern.