Ermächtigung als Übersetzer:in, allgemeine Beeidigung als Dolmetscher:in für staatsanwaltliche und notarielle Zwecke, allgemeine Beeidigung als Gebärdendolmetscher:in mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen
Sie möchten in Deutschland für Gerichte übersetzen oder für staatsanwaltliche und notarielle Zwecke oder als Gebärdendolmetscher:in dolmetschen? Dann benötigen Sie die allgemeine Ermächtigung als Übersetzer:in und/oder die allgemeine Beeidigung als Dolmetscher:in. Sie können auch mit einer Qualifikation aus dem Ausland allgemein ermächtigt beziehungsweise allgemein beeidigt werden.