Umsatzsteuererklärung einreichen
Wenn Sie als unternehmerisch tätige Person innerhalb Deutschlands steuerbare Umsätze erzielt haben, müssen Sie grundsätzlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben.
Mit Steuern und Abgaben leisten Unternehmen einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben.
Unter anderem werden sie als Arbeitgeber, Produzenten oder Händler besteuert, zum Beispiel durch Umsatzsteuer, Gewerbesteuer oder Einkommensteuer.
Alle Services und Informationen über das Thema Steuern und Abgaben finden Sie hier.
Wenn Sie als unternehmerisch tätige Person innerhalb Deutschlands steuerbare Umsätze erzielt haben, müssen Sie grundsätzlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben.
Durch den Kirchenaustritt entfällt die Verpflichtung zur Zahlung der Kirchensteuer. Das Verfahren hierfür ist weitgehend automatisiert.
Sie leben als Teil einer Ehe oder Lebenspartnerschaft dauernd getrennt? Dann sind ab dem Jahr nach der Trennung nicht mehr die ehegattenbezogenen Steuerklassenkombinationen möglich.
Sie wollen die bei Heirat automatisch erteilte Steuerklassenkombination IV/IV nicht beibehalten? Dann können Sie und Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann bei Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Steuerklassenänderung stellen.
Als alleinerziehende Person mit mindestens einem Kind im Haushalt, das Anspruch auf Kinderfreibetrag oder Kindergeld hat, können Sie die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende und damit die Steuerklasse 2 beantragen.
Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung
Sie haben sich selbständig gemacht? Um Sie mit den steuerlichen Anforderungen ihrer unternehmerischen Selbständigkeit vertraut zu machen, bieten wir Ihnen eine Beratungsleistung durch die Existenzgründungsberater der Finanzämter an:
Sie möchten wissen, wo und wie Sie für Ihr Unternehmen eine Umsatzsteuer- Identifikationsnummer beantragen können.
Sie wurden aufgefordert, eine Steuererklärung unter Androhung eines Zwangsgeldes abzugeben? Hier erfahren Sie mehr.