Sie sind obdachlos, von Wohnungslosigkeit bedroht oder leben in unsicheren Wohnverhältnissen? Dann ist die Zentrale Fachstelle Wohnen für Sie zuständig.
Sie suchen eine neue Wohnung oder sind gerade umgezogen? Oder möchten Sie ein Haus bauen?
Die eigenen oder gemieteten vier Wände sind wichtig für die Lebensqualität.
In diesem Bereich finden Sie Informationen, Kontaktdaten und Antworten auf Fragen rund um die Themen Bauen und Wohnen.
Sie sind obdachlos, von Wohnungslosigkeit bedroht oder leben in unsicheren Wohnverhältnissen? Dann ist die Zentrale Fachstelle Wohnen für Sie zuständig.
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen für den Neubau von Mietwohnungen eine Förderung erhalten.
Sie möchten eine Vermessung (Absteckung) Ihres Hauses vornehmen lassen oder eine Höhe des vorhandenen, eigenen Grundstückes ermitteln lassen?
Ein Wohnberechtigungsschein könnte Ihnen zustehen, wenn Sie ein geringes Einkommen haben oder Sozialleistungen erhalten. Ein Wohnberechtigungsschein ist für den Bezug einer geförderten, mietgünstigen Wohnung erforderlich.
Wenn Ihnen durch Bekanntgabe Ihrer Anschrift eine Gefährdung durch Dritte droht, können Sie eine Sperrung Ihrer Daten im Melderegister beantragen (Auskunftssperre). Wenden Sie sich in einem solchen Fall mit Ihrem Ausweis an die Meldebehörde.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Stresemannstraße am Do. 02.10.25 um 11:45
Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) haben Sie Widerspruchsrechte gegen die Weitergabe Ihrer Daten an bestimmte Adressaten, die nach den gesetzlichen Regelungen solche Daten erhalten könnten.
Sie erbringen Bauleistungen? Dann treffen grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften zum Steuerabzug bei Bauleistungen auf Sie zu.
Sind Sie Eigentümer eines Grundstückes, für das eine bodenschutzrechtliche Anordnung vorliegt, haben Sie bei Verkauf des betreffenden Grundstücks die Behörde zu unterrichten.
Die Vornahme der Wohnungskündigung durch den Betreuer bedarf der betreuungsgerichtlichen Genehmigung