Wenn Sie eine volljährige Person adoptieren möchten, können Sie und der oder die Anzunehmende dies beim Familiengericht beantragen.
Familie ist für Viele der mit Abstand wichtigste Lebensbereich.
In dieser Rubrik erhalten Sie Informationen über die Themen Heirat, Partnerschaft und Kinder. Welche Unterstützung erhalten Familien vom Staat? Wo gibt es Beratung in der Nähe? Hier finden Sie Informationen und Kontakte.
Wenn Sie eine volljährige Person adoptieren möchten, können Sie und der oder die Anzunehmende dies beim Familiengericht beantragen.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Eheschließung nicht rechtens ist, können Sie die Aufhebung Ihrer Ehe beantragen.
Sie wollen ihr Kind in in der Krippe, dem Kindergarten, bei einer Tagesmutter oder bei einem Tagesvater anmelden? Dafür benötigen Sie eine Kind-ID.
Die Eltern kümmern sich in der Regel um die Erziehung und Sorge für ein Kind. Vielleicht können aber auch Hilfen des Staates bei der Erziehung sinnvoll sein.
Sie als Familie oder als alleinerziehende Person benötigen Unterstützung zur Bewältigung Ihres Familienalltags? Dann ist die sozialpädagogische Familienhilfe eine Möglichkeit für Sie. Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Form der Hilfen zur Erziehung vom Jugendamt.
Junge Erwachsene haben manchmal Schwierigkeiten, selbstständig und ohne Hilfen von Anderen zu leben. Für Menschen im Alter von 18 bis 27 Jahren gibt es die sogenannten "Hilfen für junge Volljährige" vom Jugendamt.
Ihr Kind besucht in Bremen eine Kita oder eine Gruppe einer Tagesmutter oder eines Tagesvaters? Informieren Sie sich über die Kosten, die Ihnen dabei entstehen. Aktuell: Online-Terminvergabe nur für den Kita-Beitragsservice möglich!
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Kita-Beitragsservice am Di. 05.08.25 um 09:00
Sie sind Pflegeperson eines Kindes in Vollzeitpflege? Dann erhalten Sie fachliche Unterstützung und Beratung durch den Pflegekinderdienst.
Sie wollen ihr im Ausland erworbenes Schulabschlusszeugnis zum Zwecke der Arbeitsaufnahme beziehungsweise der beruflichen Aus- und Weiterbildung anerkennen lassen? Senden Sie uns Ihren Antrag und die vollständigen Unterlagen zu.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Schulpflicht einer Schülerin oder eines Schülers zum Besuch einer allgemeinbildenden/berufsbildenden Schule im Land Bremen ruhen bzw. die Schülerin oder der Schüler von der Schulpflicht befreit werden. Hierfür muss ein Antrag gestellt werden.