Sie sind Mutter oder Vater geworden? Dann haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Elterngeld.
Für Geburten ab dem 01.07.2015 haben Sie Anspruch auf Basiselterngeld (vorherige Elterngeld), ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonusmonate. Den Antrag dafür finden Sie unter den Formularen.
Seit dem 08.Juli 2019 kann zum Ausfüllen des Antrages auch der Assistent "ElterngeldDigital" genutzt werden. Den digitalen Antrag finden Sie hier: https://www.elterngeld-digital.de/ams/Elterngeld
Seit dem 01.01.2011 wird bei einem Einkommen über 1.200,00 Euro die Ersatzrate, also die Höhe des Elterngeldes, auf 65% abgesenkt. Ab einem Jahreseinkommen von 250.000,00 Euro bei Alleinerziehenden und 500.000,00 Euro bei Zusammenlebenden entfällt der Anspruch auf Elterngeld.
Wer vor der Geburt des Kindes nicht berufstätig war, erhält mindestens 300,00 Euro.
Bei weiteren, im Haushalt lebenden Kindern wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Geschwisterbonus gezahlt. Im Falle einer Mehrlingsgeburt erhöht sich der Anspruch um 300,00 Euro, der Geschwisterbonus steht hier nicht mehr zu.
Elterngeld wird für Lebensmonate des Kindes beantragt. Die Anspruchsvoraussetzungen müssen grundsätzlich in jedem der beantragten Monate von Anfang an vorliegen. Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die
Ausnahmen bei ausländischen Arbeitsverhältnissen, insbesondere Entsendungen, sind zu beachten.
Ehepartner*innen- oder Lebenspartner*innen, die das Kind nach der Geburt betreuen - auch wenn es nicht ihr eigenes ist -, können unter denselben Voraussetzungen Elterngeld erhalten.
Für angenommene Kinder und mit dem Ziel der Annahme aufgenommene Kinder gibt es ebenfalls Elterngeld.
Die Abrechnungen können auch als Kopien vorgelegt werden.
Werden Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung entrichtet wird auch hierüber ein Nachweis benötigt. Erforderlich ist auch eine Erklärung über die Fortführung der Tätigkeit im Bezugszeitraum. Wird die Tätigkeit stillgelegt / eingeschränkt, eine Ersatzkraft eingestellt, übernimmt bereits vorhandenes Personal zusätzliche Aufgaben, usw.. Ggf. ist dann noch eine Einschätzung der erwarteten Einnahmen im Bezugszeitraum nötig. Nach Ablauf des Bezugszeitraums erfolgt die endgültige Berechnung der Anspruchshöhe.
Amt für Soziale Dienste, Elterngeldstelle, Hans-Böckler-Straße 9 in 28217 Bremen (Volkshaus)
oder
erledigen die Abgabe der Unterlagen persönlich an einem Donnerstag zwischen 8 und 12 Uhr, gleiche Anschrift.
Erfüllen beide Eltern grundsätzlich die Voraussetzungen für das Elterngeld, muss der Antrag auch von beiden unterschrieben werden. Die Anlagen, entsprechend der Beschreibung im Antragsvordruck, sollten möglichst beigefügt sein.
Der Antrag kann auch mit einem Assistenten online ausgefüllt werden. Besuchen Sie dazu die Seite von ElterngeldDigital: https://www.elterngeld-digital.de/ams/Elterngeld
Die Eltern können in der Zeit vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 14.Lebensmonats des Kindes Elterngeld beantragen.
Werden Kinder im Haushalt mit dem Ziel der Adoptiopn aufgenommen, beginnt die 14-Monats-Frist mit dem Tag der Haushaltsaufnahme (nicht mit dem Geburtsdatum und auch nicht mit dem Tag der Anerkennung der Adoption). Der Anspruch besteht nicht mehr, sobald das Kind das achte Lebensjahr vollendet hat.
Die Leistungsgewährung erfolgt frühestens ab Geburt und rückwirkend höchstens für die letzten 3 Lebensmonate vor dem Monat der Antrag-stellung.
Die Eltern können in der Zeit vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes Elterngeld beziehen.
Werden Kinder im Haushalt mit dem Ziel der Adoption aufgenommen, beginnt die 14 Monatsfrist mit dem Tag der Haushaltsaufnahme. (nicht mit dem Geburtsdatum und auch nicht mit dem Tag der Anerkennung der Adoption). Der Anspruch besteht nicht mehr, sobald das Kind das achte Lebensjahr vollendet hat.
bei Vollständigkeit der Unterlagen in der Regelfall 4-6 Wochen.
keine
Anträge auf Kinderzuschlag (Kindergeldzuschuss) sind an die Familienkasse Bremen zu richten
http://bremen.de/agentur-fuer-arbeit-bremen---familienkasse-kindergeld-341682
Anträge auf Kindergeld sind an die Familienkasse Bremen zu richten
http://bremen.de/agentur-fuer-arbeit-bremen---familienkasse-kindergeld-341682
Wenn Sie alleinerziehend sind oder aus einem anderen Grund nur alleine einen Anspruch auf Elterngeld haben, können Sie den Gesamtanspruch auf Basiselterngeld (14 Monate) alleine geltend machen.
Bitte beachten Sie:
Ab dem 15. Lebensmonat des Kindes kann der Bezug von Elterngeld Plus und des Partnerschaftsbonus nur noch ohne Unterbrechung erfolgen. Elterngeld Plus muss von zumindest einem Elternteil in aufeinander folgenden Monaten in Anspruch genommen werden.
Monate, für die einem Elternteil Mutterschaftsgeld oder ähnliche Leistungen zustehen, gelten immer als Monate, in denen dieser Elternteil Basiselterngeld bezieht.
Weitere Informationen und Beispiele zum Elterngeld Plus finden Sie unter:
www.elterngeld-plus.de
Bitte beachten Sie:
Ab dem 15. Lebensmonat des Kindes kann der Bezug von Elterngeld Plus und des Partnerschaftsbonus nur noch ohne Unterbrechung erfolgen. Elterngeld Plus muss von zumindest einem Elternteil in aufeinander folgenden Monaten in Anspruch genommen werden.
Monate, für die einem Elternteil Mutterschaftsgeld oder ähnliche Leistungen zustehen, gelten immer als Monate, in denen dieser Elternteil Basiselterngeld bezieht.
Auch Alleinerziehende, die in vier aufeinander folgenden Monaten zwischen 25 und 30 Wochenstunden erwerbstätig sind, können den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen. Sie erhalten dann vier zusätzliche Elterngeld Plus-Monate.
Bitte beachten Sie:
Ab dem 15. Lebensmonat des Kindes kann der Bezug von Elterngeld Plus und des Partnerschaftsbonus nur noch ohne Unterbrechung erfolgen. Elterngeld Plus muss von zumindest einem Elternteil in aufeinander folgenden Monaten in Anspruch genommen werden.
Monate, für die einem Elternteil Mutterschaftsgeld oder ähnliche Leistungen zustehen, gelten immer als Monate, in denen dieser Elternteil Basiselterngeld bezieht.
Den ElterngeldDigital Antrag finden sie hier: https://www.elterngeld-digital.de/ams/Elterngeld