Wenn Sie als Bürger erlaubnispflichtige Waffen und/oder Munition überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.
Wenn Sie als Bürger erlaubnispflichtige Waffen und/oder Munition überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.
Wenn Ihr Europäischer Feuerwaffenpass abläuft, müssen Sie diesen verlängern lassen.
Wenn Ihr Waffenschein abläuft, müssen Sie ihn verlängern lassen.
Wenn Sie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in der Öffentlichkeit bei sich tragen wollen, müssen Sie vorher einen kleinen Waffenschein beantragen.
Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit bei sich tragen wollen, müssen Sie vorher einen Waffenschein beantragen.
Wenn Sie Ihre Waffen innerhalb der Europäischen Union (EU) oder nach Island, Liechtenstein, Norwegen und in die Schweiz mitnehmen wollen, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.
Wenn Sie als jagdliche Vereinigung eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.
Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei nutzen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde registrieren lassen.
Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben möchten, müssen Sie sich bei der oberen Fischerei Behörde abmelden.
Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen, müssen Sie für jeden Fangvorgang schriftliche Aufzeichnungen als Jahresmeldung an die obere Fischereibehörde senden.
Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben möchten, müssen Sie die Abmeldung der zuständigen Behörde melden.
Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde als Person registrieren.
Wenn Sie Erlaubnisinhaber:in nach dem Rechtsberatungsgesetz sind, müssen Sie sich im Rechtsdienstleistungsregister registrieren.
Sie möchten vorübergehend und gelegentlich Rechtsdienstleistungen anbieten und sind bereits als Rechtsdienstleister mit Niederlassung im europäischen Ausland tätig? Dann müssen Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen der zuständigen Behörde mitteilen.
Wenn Sie Rentenberatung erbringen möchten, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde im Rechtsdienstleistungsregister registrieren lassen.
Wenn Sie geschäftsmäßig außergerichtliche Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht erbringen wollen, müssen Sie sich registrieren und im Rechtsdienstleistungsregister eintragen lassen.
Wenn Sie Inkassodienstleistungen erbringen möchten, müssen Sie sich registrieren und im Rechtsdienstleistungsregister eintragen lassen.
Wenn Sie einen Eintrag im Rechtsdienstleistungsregister löschen möchten, müssen Sie hierfür einen Antrag stellen. Näheres erfahren Sie hier.
Wenn Sie als Schießsportverein bereits eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine weitere erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.
Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.