Eine dauerhafte Nutzung von öffentlicher Straßenverkehrsfläche bedarf einer Erlaubnis. Jeder der die öffentliche Straßenverkehrsfläche nutzen will, ob über oder unter der Erde, muss sich dies genehmigen lassen.
Sie suchen eine neue Wohnung oder sind gerade umgezogen? Oder möchten Sie ein Haus bauen?
Die eigenen oder gemieteten vier Wände sind wichtig für die Lebensqualität.
In diesem Bereich finden Sie Informationen, Kontaktdaten und Antworten auf Fragen rund um die Themen Bauen und Wohnen.
Eine dauerhafte Nutzung von öffentlicher Straßenverkehrsfläche bedarf einer Erlaubnis. Jeder der die öffentliche Straßenverkehrsfläche nutzen will, ob über oder unter der Erde, muss sich dies genehmigen lassen.
Automatisiertes Grundbuchabrufverfahren für Gerichte und Notare
Sind Sie körperbehindert oder haben Sie eine Pflegestufe? Sie benötigen aufgrund Ihrer gesundheitlichen Situation Umbaumaßnahmen z.B. Ihrer Dusche, können diese aber nicht aus eigener Kraft finanzieren? Lassen Sie sich von den Mitarbeitern der Zentralen Fachstelle Wohnen beraten.
Hier können Sie den Vordruck für den Antrag einer Vorkaufsrechtsverzichtsbescheinigung abrufen. Mit diesem Antrag bittet ein Notar die Stadtgemeinde, auf ihr Vorkaufsrecht bei einem Grundstückverkauf zu verzichten.
Sind Sie beispielsweise infolge von Wohnungslosigkeit oder Straffälligkeit in eine Lebenslage geraten, die Sie bei der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt und die Sie ohne die Unterstützung von ExpertInnen nicht überwinden können, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf "Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten".
Planen Sie, das Dach Ihres Hauses oder Ihrer Garage zu begrünen, können Sie hierfür im Land Bremen Fördergelder beantragen.
Planen Sie auf Ihrem Grundstück die Entsiegelung von Flächen, können Sie für diesen Zweck Förderung durch die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau beantragen.
Zurechnungsfortschreibung
Wenn Sie Informationen zu der ortsüblichen Vergleichsmiete in Ihrer Umgebung haben möchten, können Sie sich darüber im Mietspiegel informieren.
Informationen zur Grundsteuerreform und welche Angaben für die Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts erforderlich sind, erhalten Sie unter www.grundsteuer.bremen.de. Hier erhalten Sie allgemeine Informationen zur Grundsteuer.