Demonstrationen sind Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen, die in einer öffentlichen Angelegenheit öffentlich ihre Meinung verbreiten wollen. Dieses Recht zur öffentlichen Meinungsäußerung wird durch das Grundgesetz garantiert.
Mitbestimmen und Mitmachen: Sie möchten etwas Sinnvolles tun und einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft leisten?
Vom Ehrenamt über den Bundesfreiwilligendienst bis hin zum Freiwilligen Sozialen Jahr – es gibt zahlreiche Möglichkeiten für aktives Engagement. Informationen über Engagement sowie über Wahlen, Petitionen, Bürgerbegehren und Volksentscheide finden Sie hier. Auch haben wir Wissenswertes darüber für Sie zusammengestellt, wie Sie die Kontrolle über Ihre persönlichen Daten ausüben können.
Demonstrationen sind Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen, die in einer öffentlichen Angelegenheit öffentlich ihre Meinung verbreiten wollen. Dieses Recht zur öffentlichen Meinungsäußerung wird durch das Grundgesetz garantiert.
Sie haben einen Schaden an Gehweg, Straße oder Brücke entdeckt? Oder Sie haben ein beschädigtes Verkehrszeichen oder eine beschädigte Verkehrseinrichtung (zum Beispiel Poller, Sperrpfosten, Schutzplanke etc.) gesehen? Dieses können Sie melden, damit er beseitigt werden kann.
Sie möchten eine Bürgerantrag in Ihrem Stadtteil stellen?
Wenn Sie in Bremen ein Freiwilliges Soziales Jahr absolvieren möchten, müssen Sie sich bei den zugelassenen FSJ-Trägern der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der Freiwilligendienste informieren. Das Senatsressort "Jugend" übernimmt die Fachaufsicht, vermittelt Ihnen jedoch keine konkreten Plätze.
Wo ist mein Wahllokal?
Sie sind ehrenamtlich engagiert und erfüllen die unten genannte Voraussetzungen? Dann beantragen Sie die Ehrenamtskarte! Mit der Ehrensmatskarte, die in Bremen und Niedersachsen gilt, sind zahlreiche Vergünstigugen verbunden. Ob Sport, Kultur oder Freizeit, mit der Karte können viele Vorteile genutzt werden.
Aktuell werden Schöffinnen und Schöffen für die kommende Amtsperiode 2024 bis 2028 gesucht. Haben Sie Interesse? Dann nutzen Sie bitte unser Bewerbungsformular unter "Weitere Informationen".
Möchten Sie einen wichtigen Beitrag für unseren Rechtsstaat leisten und die Rechtsprechung bürger- und lebensnaher ausgestalten?
Um im Land Bremen als psychosoziale Prozessbegleiterin oder Prozessbegleiter tätig zu werden, brauchen Sie eine staatliche Anerkennung.
Wenn Sie in Bremen als psychosozialer Prozessbegleiter oder psychosoziale Prozessbegleiterin anerkannt sind und sich an Ihren persönlichen Daten etwas ändert oder Sie die Tätigkeit aufgeben möchten, sollten Sie dies anzeigen.