Sie wollen ein Kind adoptieren? Die Adoptionsstelle berät Sie und begleitet Sie bei den weiteren Schritten. Hier erfahren Sie mehr über den Prozess.
Sie wollen ein Kind adoptieren? Die Adoptionsstelle berät Sie und begleitet Sie bei den weiteren Schritten. Hier erfahren Sie mehr über den Prozess.
Man darf nicht jede Pflanze oder jedes Pflanzenteil aus Drittländern in die EU importieren. Dies gilt generell, egal ob es sich z. B. um Urlaubsmitbringsel, Nahrungsmittel, Umzüge oder gewerbliche Sendungen handelt. Hierdurch will man Umwelt und Menschen vor dem Verbringen von Pflanzenschädlingen oder der Ausbreitung von fremden Pflanzen schützen.
Die Grenzkontrollstellen in Bremerhaven, Bremen und Cuxhaven sind zuständig für die Einfuhrkontrolle von Lebens- und Futtermitteln tierischer und nicht tierischer Herkunft aus Drittländern (Länder außerhalb der Europäischen Union). Nach erfolgter Einfuhrkontrolle können die Sendungen verzollt werden und sind dann frei in der EU handelbar. Sie unterliegen keinen weiteren Kontrollen.
Haben Sie eine dauerhafte Behinderung oder sind Sie von einer solchen Behinderung bedroht, können Sie unter Umständen Eingliederungshilfe beantragen.
Hat Ihr Kind eine seelische Behinderung oder ist davon bedroht? Ist seine Teilhabe an der Gesellschaft daher eingeschränkt? Dann kann eine Eingliederungshilfe helfen.
Wenn Sie unternehmerisch oder beruflich im Land Bremen tätig werden wollen, informiert Sie die Internetseite des einheitlichen Ansprechpartners über rechtliche Anforderungen und hilft Ihnen, Verwaltungsverfahren schnell und einfach online abzuwickeln.
Sie wollen ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dieser Prozess wird von dem Jugendamt und der Auslandsvermittlungsstelle begleitet.
Hier erhalten Sie Informationen über die Abmeldung Ihres Kindes vom Hort.
Sie beziehen ein Einkommen? Dann sind Sie grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften zur jährlichen Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.
Bei Aufnahme eines Pflegekindes werden einmalige pauschale Beihilfen bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen.