Wenn Sie Schaumwein oder Zwischenerzeugnisse herstellen oder einführen, müssen Sie Schaumweinsteuer oder Zwischenerzeugnissteuer bezahlen.
Die deutsche Zollverwaltung erhebt Verbrauchsteuern auf Schaumwein und Zwischenerzeugnisse. Für die Erhebung der Schaumwein-und Zwischenerzeugnissteuer ist die Zollverwaltung zuständig.
Höhe der Steuer auf Schaumwein und Zwischenerzeugnisse
Die Verbrauchssteuer auf Schaumwein und Zwischenerzeugnisse bemisst sich nach der Menge an fertigen Getränken unter Berücksichtigung des jeweiligen Alkoholgehalts:
Weitere Informationen zur Definition von "Schaumwein" und "Zwischenerzeugnis" unter "Weitere Hinweise".
Sie müssen die Verbrauchssteuern auf Schaumwein und Zwischenerzeugnisse bezahlen, wenn die Steuer entstanden ist und Sie Steuerschuldner im Sinne des Gesetzes sind. Das kann in verschiedenen Konstellationen der Fall sein, zum Beispiel, wenn
 Wo kann ich mehr erfahren?
                
                Informationen zur Schaumweinsteuer/Steuer auf Zwischenerzeugnisse auf der Internetseite der Zollverwaltung
                        
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                Informationen zur Schaumweinsteuer/Steuer auf Zwischenerzeugnisse auf der Internetseite der Zollverwaltung                
                        
    Aktualisiert am 31.01.2025