Wenn Sie Schaumwein oder Zwischenerzeugnisse herstellen oder einführen, müssen Sie Schaumweinsteuer oder Zwischenerzeugnissteuer bezahlen.

Die deutsche Zollverwaltung erhebt Verbrauchsteuern auf Schaumwein und Zwischenerzeugnisse. Für die Erhebung der Schaumwein-und Zwischenerzeugnissteuer ist die Zollverwaltung zuständig.

Höhe der Steuer auf Schaumwein und Zwischenerzeugnisse

Die Verbrauchssteuer auf Schaumwein und Zwischenerzeugnisse bemisst sich nach der Menge an fertigen Getränken unter Berücksichtigung des jeweiligen Alkoholgehalts:

  • für Schaumwein bis 6 Volumenprozent müssen Sie EUR 51,00 je Hektoliter oder EUR 0,38 für eine 0,75-Liter-Flasche zahlen
  • für Schaumwein ab 6 Volumenprozent müssen Sie EUR 136,00 je Hektoliter oder EUR 1,02 für eine 0,75-Liter-Flasche zahlen
  • für Zwischenerzeugnisse bis 15 Volumenprozent müssen Sie EUR 102,00 je Hektoliter oder EUR 0,76 für eine 0,75-Liter-Flasche zahlen
  • für Zwischenerzeugnisse bis 15 Volumenprozent (bei Flaschen mit Schaumweinstopfen und besonderer Haltevorrichtung oder Flaschen, die bei + 20 Grad Celsius einen auf gelöstes Kohlendioxid zurückzuführenden Überdruck von 3 bar oder mehr aufweisen) müssen Sie EUR 136,00 je Hektoliter oder EUR 1,02 für eine 0,75-Liter-Flasche zahlen
  • für Zwischenerzeugnisse ab 15 Volumenprozent müssen Sie EUR 153,00 je Hektoliter oder EUR 1,15 für eine 0,75-Liter-Flasche zahlen

Weitere Informationen zur Definition von "Schaumwein" und "Zwischenerzeugnis" unter "Weitere Hinweise". 

Voraussetzungen

Sie müssen die Verbrauchssteuern auf Schaumwein und Zwischenerzeugnisse bezahlen, wenn die Steuer entstanden ist und Sie Steuerschuldner im Sinne des Gesetzes sind. Das kann in verschiedenen Konstellationen der Fall sein, zum Beispiel, wenn

  • Sie Inhaber eines Steuerlagers sind, aus dem die Erzeugnisse entnommen oder in dem sie verbraucht wurden,
  • Sie „registrierter Empfänger“ sind und die Erzeugnisse im Anschluss an deren Beförderung unter Steueraussetzung in Ihren Betrieb aufnehmen oder
  • Sie an einer Herstellung ohne die erforderliche Erlaubnis beteiligt waren.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Es sind keine zusätzlichen Unterlagen erforderlich.