Sie möchten wissen, wie die Hundesteuer berechnet wird? Hier erfahren Sie mehr darüber.
Die Steuerpflicht beginnt mit Ablauf des Kalendermonats,
Sie beginnt aber frühestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem Ihr Hund 3 Monate alt wird.
Wenn Sie in die Stadtgemeinde Bremen ziehen und bereits in der Gemeinde, in der Sie davor gewohnt haben, Hundesteuer gezahlt haben, besteht die Möglichkeit, diese Hundesteuer anteilig auf die in der Stadtgemeinde Bremen zu leistende Hundesteuer anrechnen zu lassen. Die Anrechnung ist nur bis zur Höhe der Hundesteuer möglich, die in Bremen gilt.
Beispiel 1: Aufnahme des Hundes
Ein Hund (älter als 3 Monate) wurde am 15.09.2024 aufgenommen.
Lösung: Die Besteuerung findet ab Oktober für 3 Monate im Jahr 2024 statt.
Zeitanteilige Hundesteuer im Jahr 2024:
150 Euro x 3/12 = 37,50 Euro
In den Folgejahren beträgt die Hundesteuer 150 Euro pro Jahr.
Beispiel 2: Abgabe des Hundes
Ein Hund (älter als 3 Monate) wurde am 01.01.2024 in den Haushalt aufgenommen und am 15.09.2024 abgegeben.
Lösung: Die Besteuerung findet bis einschließlich September für 9 Monate im Jahr 2024 statt.
Zeitanteilige Hundesteuer im Jahr 2024:
150 Euro x 9/12 = 112,50 Euro
Beispiel 3: Aufnahme des Hundes (jünger als 3 Monate)
Ein Hund (geboren am 12.07.2024) wurde am 15.09.2024 aufgenommen.
Lösung: Die Besteuerung findet erst dann statt, wenn der Hund 3 Monate alt geworden ist, also ab dem 12.10.2024. Die Hundesteuer wird ab 01.11.2024 für 2 Monate berechnet.
Zeitanteilige Hundesteuer im Jahr 2024:
150 Euro x 2/12 = 25,00 Euro
In den Folgejahren beträgt die Hundesteuer 150 Euro pro Jahr.
Beispiel 4: Abgabe des Hundes (jünger als 3 Monate)
Ein Hund (geboren am 12.07.2024 wurde am 15.09.2024 abgegeben.
Lösung: Es findet keine Besteuerung statt, da der Hund noch keine 3 Monate alt ist.
Aktualisiert am 08.09.2025