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Partnerschaft und Familie

Das Bild zeigt eine kleine Familie. /sixcms/media.php/228/familie2_klein.jpg /sixcms/media.php/228/thumbnails/familie2_klein.jpg.23080.jpg

Familie ist für Viele der mit Abstand wichtigste Lebensbereich.

In dieser Rubrik erhalten Sie Informationen über die Themen Heirat, Partnerschaft und Kinder. Welche Unterstützung erhalten Familien vom Staat? Wo gibt es Beratung in der Nähe? Hier finden Sie Informationen und Kontakte.

Legende: Dienstleistungen Ort für Bürgerinnen und Bürger
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DienstleistungAls Pflegeeltern bewerben, Eignungsprüfung

Sie möchten ein Pflegekind bei sich aufnehmen? Dann müssen Sie sich zunächst als Pflegeeltern qualifizieren.

für Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger Lebenslage(n): für Partnerschaft und Familie Ort: Bremen
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Online Service
Online Service Pflegekinderwesen Der Online-Service „Pflegekinderwesen Digital“ ist ein digitaler Dienst für Bürger:innen, die sich für die Aufnahme eines Pflegekindes interessieren oder finanzielle Leistungen für ein Pflegekind beantragen möchten, welches bereits in der Familie lebt.
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DienstleistungEinmalige Leistungen bei Aufnahme eines Pflegekindes Begleitung

Bei Aufnahme eines Pflegekindes werden einmalige pauschale Beihilfen bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen.

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Online Service Pflegekinderwesen Der Online-Service „Pflegekinderwesen Digital“ ist ein digitaler Dienst für Bürger:innen, die sich für die Aufnahme eines Pflegekindes interessieren oder finanzielle Leistungen für ein Pflegekind beantragen möchten, welches bereits in der Familie lebt.
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DienstleistungSchüler:innen für die Aufnahme an einem Bildungs- und Beratungszentrum anmelden

Sie haben ein schulpflichtiges Kind bei dem ein sonderpädagogischer Förderbedarf Hören, Sehen oder körperliche und motorische Entwicklung diagnostiziert wurde und Sie wünschen eine Beschulung in einem Bildungs- und Beratungszentrum als Alternative zur inklusiven Beschulung. 

für Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger Lebenslage(n): für Schule, Ausbildung und Studium für Partnerschaft und Familie Ort: Bremen
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DienstleistungGeltendmachung von Kindesunterhalt in einem schnelleren, einfacheren Gerichtsverfahren

Für ein minderjähriges Kind getrenntlebender Eltern, kann von dem unterhaltspflichtigen Teil ein angemessener Unterhalt verlangt werden.

für Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger Lebenslage(n): für Partnerschaft und Familie Ort: Bremen, Bremerhaven
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DienstleistungAnordnung der elterlichen Sorge bei Gefährdung des Kindeswohls

Das Verfahren wird vom zuständigen Familiengericht von Amts wegen eingeleitet, insbesondere aufgrund von Anregungen durch das Jugendamt, das wiederum beispielsweise aufgrund von Meldungen von Nachbarn, Erziehern, Lehrern oder Verwandten tätig wird.

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DienstleistungGerichtliche Anordnung bei Gefährdung des Kindesvermögens

Wenn Sie mitbekommen, dass das Vermögen eines Kindes gefährdet ist, insbesondere durch seine Eltern oder einen Elternteil, teilen Sie dieses dem Familiengericht beim Amtsgericht mit.

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DienstleistungGeltendmachung von Unterhalt während der Trennungsphase

Wenn Sie verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind, jedoch getrennt leben, können Sie von Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin bereits vor der Scheidung einen angemessenen Unterhalt verlangen.

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DienstleistungVollzeitpflege für ältere Kinder und Jugendliche bei Pflegekindern

Ältere Kinder und Jugendliche in der Vollzeitpflege bringen besondere Bedarfe mit. Diese Bedarfe erfordern eine enge und intensive Beratung der Beteiligten im Pflegeverhältnis. Das Jugendamt bzw. der Kinderpflegedienst unterstützt und begleitet Pflegepersonen und Pflegekinder mit umfangreichen Angeboten.

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Online Service Pflegekinderwesen Der Online-Service „Pflegekinderwesen Digital“ ist ein digitaler Dienst für Bürger:innen, die sich für die Aufnahme eines Pflegekindes interessieren oder finanzielle Leistungen für ein Pflegekind beantragen möchten, welches bereits in der Familie lebt.
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DienstleistungFortführung der Unterbringung / Hilfe für junge Volljährige bei Pflegekindern

Wenn es für ihre Entwicklung wichtig ist, können, junge Volljährige auch nach ihrem 18. Geburtstag Hilfen zur Erziehung erhalten und in Vollzeitpflege untergebracht werden.

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Online Service Pflegekinderwesen Der Online-Service „Pflegekinderwesen Digital“ ist ein digitaler Dienst für Bürger:innen, die sich für die Aufnahme eines Pflegekindes interessieren oder finanzielle Leistungen für ein Pflegekind beantragen möchten, welches bereits in der Familie lebt.
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DienstleistungÜbernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen

Wenn für ein Pflegekind eine Familienversicherung nicht möglich ist und auch keine Pflichtversicherung besteht, kann das Amt für soziale Dienste angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.

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