Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Melden Sie diese sofort.
Bitte geben Sie bei jeder schriftlichen Kontaktaufnahme den Namen und die Anschrift des Kindes an.
Wenn Sie ein Aktenzeichen haben, teilen Sie uns das bitte auch mit.
Allgemeine Anfragen
Für allgemeine Fragen zum Unterhaltsvorschuss oder wenn Ihnen Ihre zuständige Sachbearbeitung nicht bekannt ist, erreichen Sie uns unter:
E-Mail: f9-uvg@afsd.bremen.de
Eingangsmanagement
Sie hatten noch keinen Kontakt mit uns? Dann senden Sie ihr Anliegen gerne an unser Eingangsmanagement.
E-Mail: f9-uvg-277@afsd.bremen.de
Team-Postfächer
Wenn Sie mit uns bereits Kontakt hatten und wissen welches Team für Sie zuständig ist, nutzen Sie eine der unten stehenden Adressen.
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Sie bekommen Unterhaltsvorschuss? Die Unterhaltsvorschussstelle prüft jährlich, ob alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss noch vorliegen.
Sie sind alleinerziehend und bekommen keinen oder unregelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil für Ihr Kind? Dann können Sie Unterhaltsvorschuss beantragen.
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Aktualisiert am 14.08.2026