Anerkennung von Einrichtungen der Weiterbildung nach dem Bremischen Weiterbildungsgesetz
Die Anerkennung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen (WBG) entspricht einem Gütesiegel, das Einrichtungen der Weiterbildung auf Antrag und bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen führen dürfen.