Akkreditierung von Lehramtsstudiengängen
Als Instrument der Qualitätssicherung müssen Lehramtsstudiengänge akkreditiert werden.
Aufgaben des Referats 23: Allgemeine, berufliche und politische Weiterbildung, außerschulische Berufsbildung
Als Instrument der Qualitätssicherung müssen Lehramtsstudiengänge akkreditiert werden.
Die Anerkennung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen (WBG) entspricht einem Gütesiegel, das Einrichtungen der Weiterbildung auf Antrag und bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen führen dürfen.
In Bremen besteht für alle Arbeitnehmende ein gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Freistellung für die Teilhabe an Bildung. Die Weiterbildungsveranstaltung muss als Bildungszeit anerkannt sein.
Um eine hochwertige und zukunftsorientierte Ausbildung im Handwerk sicherzustellen, unterstützt das Land Bremen Betriebe mit Zuschüssen zu Lehrgängen der überbetrieblichen Ausbildung.
Sie möchten ein im Bundesland Bremen ausgestelltes Schulzeugnis, die Urkunde über die staatliche Anerkennung Ihres sozialpädagogischen Berufes, eine Lehrkräfteberufsqualifikationsurkunde oder ein von einer landesbremischen Hochschule ausgestelltes Zeugnis vorbeglaubigen lassen, um beim Senator…
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Aktualisiert am 06.03.2026