Damit Sie die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ in Deutschland führen dürfen, brauchen Sie eine Erlaubnis. Für die Erlaubnis brauchen Sie die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation als Ingenieurin oder Ingenieur.

Sie haben ein Studium als Ingenieurin oder Ingenieur im Ausland absolviert und möchten in Deutschland arbeiten?
Dann können Sie sich ohne Anerkennung in Deutschland bewerben und arbeiten. Sie dürfen Ihren „akademischen Grad“, zum Beispiel „Bachelor of Engineering" führen. Die deutsche Berufsbezeichnung „Ingenieur“ dürfen Sie aber nur benutzen, wenn Ihr Studienabschluss zuvor anerkannt wurde.
Die Ingenieurkammer prüft im "Anerkennungsverfahren", ob Ihr ausländisches Studium gleichwertig zu einem deutschen ingenieurwissenschaftlichen Studium. Wenn ja, dann bekommen Sie die Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur“.
Die Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen ist gemäß §2a Absatz 2 des Bremischen Ingenieurgesetzes (BremIngG) die zuständige Stelle für die Anerkennung ausländischer ingenieurwissenschaftlicher Berufsabschlüsse, wenn Sie in Bremen einen Wohnsitz haben. Ergebnis des Berufsanerkennungsverfahrens ist die Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „Ingenieurin“.

Voraussetzungen

Die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ allein oder in einer Wortverbindung oder in einer fremdsprachlichen Übersetzung darf führen, wer

  • das mindestens dreijährige Studium,
  • das mindestens 180 ECTS-Punkten entspricht,
  • einer technisch-naturwissenschaftlichen Fachrichtung

mit Erfolg abgeschlossen hat,

  • wobei dieser Studiengang überwiegend von ingenieurrelevanten Fächern in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik geprägt sein muss (§§ 1 und 2 BremIngG).

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Im Original oder als beglaubigte Kopie des Originals (von den Original-Dokumenten fertigen wir eine Kopie an):
    • Urkunde des Hochschulabschlusses (Original-Dokument der ausländischen Hochschule)
    • Zeugnis mit Fächer- und Notenübersicht des Hochschulabschlusses (Original-Dokument der ausländischen Hochschule)
    • Urkunde des Hochschulabschlusses in deutscher Übersetzung (von einem in Deutschland ansässigen und vereidigten Übersetzer)
    • Zeugnis mit Fächer- und Notenübersicht des Hochschulabschlusses in deutscher Übersetzung (von einem in Deutschland ansässigen und vereidigten Übersetzer)
    • Aktuelle Meldebescheinigung
    • Identitätsnachweis mit Aufenthaltstitel

    In einfacher Kopie:

    • Lebenslauf

    Gegebenenfalls beizufügen:

    • Urkunde über die Namensänderung (zum Beispiel Heiratsurkunde), wenn zutreffend
    • „Diploma Supplement“ (Diplomzusatz) , falls vorhanden
    • Bewertungsschreiben der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, falls vorhanden