Damit Sie die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ in Deutschland führen dürfen, brauchen Sie eine Erlaubnis. Für die Erlaubnis brauchen Sie die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation als Ingenieurin oder Ingenieur.
Sie haben ein Studium als Ingenieurin oder Ingenieur im Ausland absolviert und möchten in Deutschland arbeiten?
Dann können Sie sich ohne Anerkennung in Deutschland bewerben und arbeiten. Sie dürfen Ihren „akademischen Grad“, zum Beispiel „Bachelor of Engineering" führen. Die deutsche Berufsbezeichnung „Ingenieur“ dürfen Sie aber nur benutzen, wenn Ihr Studienabschluss zuvor anerkannt wurde.
Die Ingenieurkammer prüft im "Anerkennungsverfahren", ob Ihr ausländisches Studium gleichwertig zu einem deutschen ingenieurwissenschaftlichen Studium. Wenn ja, dann bekommen Sie die Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur“.
Die Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen ist gemäß §2a Absatz 2 des Bremischen Ingenieurgesetzes (BremIngG) die zuständige Stelle für die Anerkennung ausländischer ingenieurwissenschaftlicher Berufsabschlüsse, wenn Sie in Bremen einen Wohnsitz haben. Ergebnis des Berufsanerkennungsverfahrens ist die Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „Ingenieurin“.
Die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ allein oder in einer Wortverbindung oder in einer fremdsprachlichen Übersetzung darf führen, wer
mit Erfolg abgeschlossen hat,
In einfacher Kopie:
Gegebenenfalls beizufügen:
Wo kann ich mehr erfahren?
Webseite der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen - Berufsanerkennung
Aktualisiert am 06.10.2025