Welche Fristen sind zu beachten?

Keine Angabe.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Maximal 3 Monate ab Vollständigkeit der Unterlagen.
Gegebenenfalls kann die Frist einmal angemessen verlängert werden, wenn dies wegen der Besonderheiten der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Die Fristverlängerung ist zu begründen und rechtzeitig mitzuteilen.
Die antragstellende Person kann selbst eine Fristaussetzung beantragen, um fehlende Dokumente zu beschaffen oder eine Stellungnahme der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) abzuwarten.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Grundlage für Berechnung der Kosten des Verfahrens zur Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ nach § 2 BremIngG bildet die Gebührenordnung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen in Verbindung mit dem Gebührentarif in der zurzeit geltenden Fassung (lit. B Nummer 7 a). Für die Bearbeitung eines Antrags auf Genehmigung nach § 2 BremIngG wird eine Grundgebühr in Höhe von 350,00 EUR angesetzt. Wenn eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen dem Antrag beiliegt, wird ein Nachlass in Höhe von 100,00 EUR gewährt. Die Gebühr beträgt in diesem Fall 250,00 EUR.