Ja, seit dem 2. August 2021 sind bei der Beantragung eines neuen Personalausweises immer zwei Fingerabdrücke der beantragenden Person aufzunehmen. Die Fingerabdrücke werden als zusätliches Sicherheitsmerkmal ausschließlich im Chip des Personalausweises gespeichert.
Ja, dies sind:
Ja, die elektronische Signatur und zwei Fingerabdrücke.
Wo kann ich mehr erfahren?
Informations- und Serviceportal des Bundesministeriums des Innern zum neuen Personalausweis
Fotomustertafel für ePass und neuen Personalausweis
Broschüre: Ihr Personalausweis - digital, einfach und sicher
Hinweise zu digitalen Passfotos
Statusabfrage Bearbeitung von Ausweisdokumenten
Informationsblatt Direktversand
Personalausweis / Reisepass / eID-Karte abholen
Aktualisiert am 08.08.2025