Verfahren
- Der Personalausweis kann nur persönlich beantragt werden, da die eigenhändige Unterschrift bei der Beantragung erfolgen muss.
- Bei der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie einen PIN-Brief. Dieser PIN-Brief enthält eine PIN (fünfstellige Einmal-PIN, sog. Transport-PIN) und eine PUK (Entsperrnummer, wenn Sie Ihre PIN 3 Mal falsch eingegeben haben). Der PIN wird für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion benötigt. Den Online-Ausweis können Sie ab 16 Jahren nutzen. Setzen Sie hierzu eine selbstgewählte, 6-stellige PIN. Das können Sie selbst mit der AusweisApp und einem NFC-fähigen Smartphone erledigen.
- Sie können sich Ihren neuen Personalausweis auf Wunsch direkt nach Hause liefern lassen. Die Voraussetzungen und weitere Informationen zum Thema "Direktversand" finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Informationsblatt Direktversand".
- Alle Informationen zur Abholung des Personalausweises finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?" - "Personalausweis / Reisepass / eID-Karte abholen".
Rechtsgrundlagen
Weitere Hinweise
Gültigkeit:
- für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
- für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
Aufnahme von Fingerabdrücken
- Seit dem 2. August 2021 sind bei der Beantragung eines neuen Personalausweises immer zwei Fingerabdrücke der beantragenden Person aufzunehmen. Die Fingerabdrücke werden als zusätzliches Sicherheitsmerkmal ausschließlich im Chip des Personalausweises gespeichert.
Weitere Informationen unter Tel.: + 49 421 361 88660.