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Anlagen, Waren und Stoffe

Das Bild zeigt eine Industriestadt. /sixcms/media.php/228/industrieklein.jpg /sixcms/media.php/228/thumbnails/industrieklein.jpg.23131.jpg

Gebäude errichten, Anlagen in Betrieb nehmen oder sicher und sachkundig mit Gefahrenstoffen oder Waren arbeiten: Die Verwaltungsleistungen rund um Anlagen und Stoffe schützen insbesondere Mensch und Umwelt.

Auf dieser Seite finden Unternehmen alle wichtigen Informationen und Services – von der Genehmigung und der Inbetriebnahme einer Anlage über Meldepflichten, Prüfungen und Nachweise bis hin zum Umgang mit bestimmten Stoffen.

Legende: Dienstleistungen Ort für Unternehmen
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DienstleistungHeilpraktiker

Das Gesundheitsamt Bremen ist in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt Bremen verantwortlich für das Heilpraktikerwesen in der Stadt Bremen.

für Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger für Geschäftslagen für Unternehmen Lebenslage(n): für Unternehmensstart und Gewerbezulassung für Arbeit für Anlagen, Waren und Stoffe Ort: Bremen
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DienstleistungEinheitlicher Ansprechpartner

Wenn Sie unternehmerisch oder beruflich im Land Bremen tätig werden wollen, informiert Sie die Internetseite des einheitlichen Ansprechpartners über rechtliche Anforderungen und hilft Ihnen, Verwaltungsverfahren schnell und einfach online abzuwickeln.

für Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger für Geschäftslagen für Unternehmen Lebenslage(n): für Veranstaltungen für Unternehmensstart und Gewerbezulassung für Reisen und Auslandsaufenthalt für Register und Kataster für Recht und Verbraucherschutz für Migration und Integration für Logistik und Transport für Geschäftsauflösung und Unternehmensübergang für Forschung und Entwicklung für Bauen und Immobilien für Auslandsgeschäft für Arbeit für Anlagen, Waren und Stoffe Ort: Bremen
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DienstleistungZulassung zur Rechtsanwaltschaft beantragen

Sie wollen ihre Zulassung als Rechtsanwalt oder als Rechtsanwältin beantragen? Informieren Sie sich hier.

für Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger für Geschäftslagen für Unternehmen Lebenslage(n): für Unternehmensstart und Gewerbezulassung für Arbeit für Anlagen, Waren und Stoffe Ort: Bremen
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DienstleistungPharmaberater:in Anerkennung

Sie wollen als Pharmaberater:in tätig werden? In Deutschland regelt das Arzneimittelgesetz (AMG), wer Ärzte und andere Angehörige medizinischer Fachkreise über Arzneimittel beraten darf.

für Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger für Geschäftslagen für Unternehmen Lebenslage(n): für Unternehmensstart und Gewerbezulassung für Arbeit für Anlagen, Waren und Stoffe Ort: Bremen
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DienstleistungErlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln

In gewissen Fällen dürfen Ärzt:innen, Zahnärzt:innen und Heilpraktiker:innen Arzneimittel erlaubnisfrei herstellen, d.h. ohne eine Herstellungserlaubnis zu besitzen. Hierfür gibt es bestimmte Regelungen und dies ist vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen.

für Geschäftslagen für Unternehmen Lebenslage(n): für Forschung und Entwicklung für Anlagen, Waren und Stoffe Ort: Bremen
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Online Service
Erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln Wer beabsichtigt Arzneimittel herzustellen, braucht gem. § 13 Abs.1 Arzneimittelgesetz (AMG) in der Regel eine Herstellungserlaubnis. Über diesen Online Service können Sie ihre Anzeige einreichen.
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DienstleistungGenehmigung für störfallrelevante Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

Sie beabsichtigen, an einer genehmigungsbedürftigen Anlage störfallrelevante Änderungen vorzunehmen? Dann müssen Sie hierfür zuvor bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung beantragen.

für Geschäftslagen für Unternehmen Lebenslage(n): für Anlagen, Waren und Stoffe Ort: Bremen, Bremerhaven, Hannover
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Online Service
ELiA-Online - Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung Sie möchten eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten oder ändern. Dann können Sie hier, im Onlinedienst "ELiA-Online" die erforderlichen Anträge oder Anzeigen digital erstellen und bei der zuständigen Behörde einreichen.
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DienstleistungGenehmigung für wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

Wenn Sie beabsichtigen, an einer genehmigungsbedürftigen Anlage wesentliche Änderungen vorzunehmen, müssen Sie hierfür bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung beantragen.

für Geschäftslagen für Unternehmen Lebenslage(n): für Anlagen, Waren und Stoffe Ort: Bremen, Bremerhaven, Hannover
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Online Service
ELiA-Online - Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung Sie möchten eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten oder ändern. Dann können Sie hier, im Onlinedienst "ELiA-Online" die erforderlichen Anträge oder Anzeigen digital erstellen und bei der zuständigen Behörde einreichen.
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DienstleistungGenehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) beantragen

Sie beantragen eine Genehmigung von Anlagen im vereinfachten Verfahren? Dann können Sie von der zuständigen Behörde eine Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten.

für Geschäftslagen für Unternehmen Lebenslage(n): für Unternehmensstart und Gewerbezulassung für Anlagen, Waren und Stoffe Ort: Bremen, Bremerhaven, Hannover
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Online Service
ELiA-Online - Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung Sie möchten eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten oder ändern. Dann können Sie hier, im Onlinedienst "ELiA-Online" die erforderlichen Anträge oder Anzeigen digital erstellen und bei der zuständigen Behörde einreichen.
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DienstleistungGenehmigung zur Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering) beantragen

Wenn Sie beabsichtigen, an einer genehmigungsbedürftigen Anlage Änderungen vorzunehmen, mit der Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wird, müssen Sie hierfür bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung beantragen.

für Geschäftslagen für Unternehmen Lebenslage(n): für Anlagen, Waren und Stoffe Ort: Bremen, Bremerhaven
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ELiA-Online - Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung Sie möchten eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten oder ändern. Dann können Sie hier, im Onlinedienst "ELiA-Online" die erforderlichen Anträge oder Anzeigen digital erstellen und bei der zuständigen Behörde einreichen.
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DienstleistungTeilgenehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Anlage beantragen

Wenn Sie einen Teil einer neuen Anlage errichten und beziehungsweise oder betreiben möchten, müssen Sie eine Teilgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.

für Geschäftslagen für Unternehmen Lebenslage(n): für Unternehmensstart und Gewerbezulassung für Anlagen, Waren und Stoffe Ort: Bremen, Bremerhaven, Hannover
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ELiA-Online - Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung Sie möchten eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten oder ändern. Dann können Sie hier, im Onlinedienst "ELiA-Online" die erforderlichen Anträge oder Anzeigen digital erstellen und bei der zuständigen Behörde einreichen.
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