In bestimmten Fällen kann eine Beratung durch die untere Bauaufsichtsbehörde zu einzelnen rechtlichen Voraussetzungen zu geplanten Bauvorhaben in Anspruch genommen werden.
Der richtige Standort und optimale Räumlichkeiten sind entscheidend für den Erfolg Ihres Unternehmens.
Beides an einem Ort zu finden, kann eine große Herausforderung sein. Manchmal ist ein Neubau nötig, um unternehmerischen Ansprüchen bestmöglich gerecht zu werden.
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In bestimmten Fällen kann eine Beratung durch die untere Bauaufsichtsbehörde zu einzelnen rechtlichen Voraussetzungen zu geplanten Bauvorhaben in Anspruch genommen werden.
Das gemeindliche Vorkaufsrecht ermöglicht es der Gemeinde, für städtebauliche Zwecke Grundstücke zu erwerben, um dadurch auf deren künftige bauliche und sonstige Nutzung Einfluss zu nehmen.
Sie können sich an der Aufstellung und Änderung eines landesweiten Raumordnungsplans beteiligen.
Sie können sich an der Erstellung oder Änderung eines Bebauungsplans beteiligen.
Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Flächennutzungsplans bei der örtlich zuständigen Stelle beantragen.
Sie haben das Recht in einen Flächennutzungsplan Einsicht zu nehmen.
Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Bebauungsplans bei der zuständigen Behörde beantragen.
Sie können sich mit Ihrem:Ihrer Nachbar:in nicht über den Grenzverlauf einigen? Oder Sie wollen eine Garage genau auf die Grenze bauen? Dann können Sie Ihre Grundstücksgrenze amtlich feststellen lassen.
Der Grunderwerbsteuer unterliegen Erwerbe, die sich auf den Eigentumswechsel inländischer Grundstücke beziehen. Die Grunderwerbsteuer beträgt in Bremen für vor dem 1. Juli 2025 verwirklichte Erwerbsvorgänge 5 % der Bemessungsgrundlage. Für ab dem 1. Juli 2025 verwirklichte Erwerbsvorgänge beträgt der Steuersatz 5,5 %. Die Steuer bemisst sich in der Regel nach dem Wert der Gegenleistung (z. B. Kaufpreis).
Sie möchten eine Auskunft über Baulasten, die für ein Grundstück eingetragen sind, beantragen.