Eigentümer oder Berechtigte können beim zuständigen Grundbuchamt persönlich oder schriftlich die Einsicht in Grundakten beantragen.
Der richtige Standort und optimale Räumlichkeiten sind entscheidend für den Erfolg Ihres Unternehmens.
Beides an einem Ort zu finden, kann eine große Herausforderung sein. Manchmal ist ein Neubau nötig, um unternehmerischen Ansprüchen bestmöglich gerecht zu werden.
Verwaltungsleistungen und Informationen über das Thema Bauen und Immobilien finden Unternehmen hier.
Eigentümer oder Berechtigte können beim zuständigen Grundbuchamt persönlich oder schriftlich die Einsicht in Grundakten beantragen.
Möchten Sie Ihren Gebäudeneubau einmessen lassen?
Sie möchten eine Vermessung (Absteckung) Ihres Hauses vornehmen lassen oder eine Höhe des vorhandenen, eigenen Grundstückes ermitteln lassen?
Sie müssen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen, wenn ein Sondereigentum begründet beziehungsweise ein Dauerwohnrecht geltend gemacht werden soll.
Sie haben festgestellt, dass der Winterdienst nicht durchgeführt wird? Damit entsprechend gestreut bzw. geräumt werden kann, wird ihr Hinweis gern entgegen genommen.
a. Das Abwasser in meinem Haus läuft nicht ab! b. Das Abwasser kommt im Keller hoch bzw. staut sich zurück! c. Meine Grube läuft über! d. Der Kanaldeckel (in der Straße Durchmesser ca.1 m) klappert! e. Die Gullys laufen nicht ab
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen für den Neubau von Mietwohnungen eine Förderung erhalten.
Bescheinigung der momentanen steuerlichen Verhältnisse
Melden Sie den Beginn oder die Wiederaufnahme genehmigungsbedürftiger oder genehmigungsfrei gestellter Bauvorhaben mindestens eine Woche vorher der unteren Bauaufsichtsbehörde.
Wenn Sie beabsichtigen, eine baugenehmigungsbedürftige oder baugenehmigungsfrei gestellte Anlage zu beseitigen, müssen Sie die Beseitigung mindestens einen Monat vorher der unteren Bauaufsichtsbehörde anzeigen.