Wenn Sie bereits selbständig ein zulassungspflichtiges Handwerk betreiben und ein anderes zulassungspflichtiges Handwerk oder wesentliche Tätigkeiten eines solchen Handwerks ausüben möchten, dann können Sie eine Ausübungsberechtigung beantragen.
Bei der Existenzgründung und beim Aufbau eines Unternehmens müssen Sie bestimmte unternehmerische Pflichten erfüllen.
Dies beginnt mit der Anmeldung Ihres Betriebes und setzt sich auch während der Betriebsführung fort.
Dazu finden Sie hier eine Reihe von nützlichen Informationen.
Wenn Sie bereits selbständig ein zulassungspflichtiges Handwerk betreiben und ein anderes zulassungspflichtiges Handwerk oder wesentliche Tätigkeiten eines solchen Handwerks ausüben möchten, dann können Sie eine Ausübungsberechtigung beantragen.
Wenn Sie erfolgreich die Meisterprüfung abgelegt haben und selbständig ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben möchten, dann müssen Sie Ihren Gewerbebetrieb in die Handwerksrolle eintragen lassen.
Sie wollen mehr über das Handelsregister erfahren? Das Handelsregister enthält Eintragungen über die angemeldeten Kaufleute und Gesellschaften.
Erst durch die Eintragung in das Handelsregister wird die Aktiengesellschaft (AG) zur juristischen Person. Nähere Informationen finden Sie hier.
Sie wollen Einsicht in Handelsregister nehmen? Das Handelsregister enthält Eintragungen über konkrete Kapitalgesellschaften (wie GmbH, AG, KGaA), Personenhandelsgesellschaften (wie OHG, KG) oder Einzelkaufleute (e. K.).
Möchten Sie als Pflege-, Geburtshilfe, oder Physiotherapieeinrichtung Ihren Beschäftigten den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) ermöglichen? Dann können Sie unter bestimmen Voraussetzungen eine elektronische Institutionenkarte (SMC-B) beantragen.
Möchten Sie als Pflege, Geburtshilfe, oder Physiotherapieeinrichtungen Ihren Beschäftigten den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) verlängern? Dann können Sie für diese unter bestimmen Voraussetzungen die Folgekarte der elektronischen Institutionenkarte (SMC-B) beantragen.
Gründen Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), so sind Sie verpflichtet, diese zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Erst durch die Eintragung entsteht die GmbH und ist vollständig rechtsfähig.
Sie oder Ihr Betrieb möchten einen oder mehrere bergfreie Bodenschätze gewinnen? Dann müssen Sie dafür zunächst bei der zuständigen Bergbehörde eine Gewinnungsberechtigung beantragen.
Sie oder Ihr Betrieb sind im Besitz einer bergrechtlichen Bewilligung zum Abbauen von Bodenschätzen und der Bewilligungszeitraum läuft aus? Dann können Sie bei der zuständigen Behörde eine Verlänbgerung beantragen.