Gründen Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), so sind Sie verpflichtet, diese zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Erst durch die Eintragung entsteht die GmbH und ist vollständig rechtsfähig.
Bei der Existenzgründung und beim Aufbau eines Unternehmens müssen Sie bestimmte unternehmerische Pflichten erfüllen.
Dies beginnt mit der Anmeldung Ihres Betriebes und setzt sich auch während der Betriebsführung fort.
Dazu finden Sie hier eine Reihe von nützlichen Informationen.
Gründen Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), so sind Sie verpflichtet, diese zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Erst durch die Eintragung entsteht die GmbH und ist vollständig rechtsfähig.
Das Gesundheitsamt Bremen ist in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt Bremen verantwortlich für das Heilpraktikerwesen in der Stadt Bremen.
Sie wollen Außengastronomie in Bremen oder Bremerhaven betreiben?
Wenn Sie unternehmerisch oder beruflich im Land Bremen tätig werden wollen, informiert Sie die Internetseite des einheitlichen Ansprechpartners über rechtliche Anforderungen und hilft Ihnen, Verwaltungsverfahren schnell und einfach online abzuwickeln.
Bei Aufnahme eines Gewerbebetriebes ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Gewerbemeldestelle am Mo. 21.07.25 um 10:15
Bei Aufnahme eines Gewerbebetriebes durch eine Personengesellschaft ist eine Gewerbeanmeldung durch den persönlich haftenden Gesellschafter (natürliche oder juristische Person) erforderlich.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Gewerbemeldestelle am Mo. 21.07.25 um 11:15
Sie wollen mehr über das Handelsregister erfahren? Das Handelsregister enthält Eintragungen über die angemeldeten Kaufleute und Gesellschaften.
Erst durch die Eintragung in das Handelsregister wird die Aktiengesellschaft (AG) zur juristischen Person. Nähere Informationen finden Sie hier.
Sie wollen Einsicht in Handelsregister nehmen? Das Handelsregister enthält Eintragungen über konkrete Kapitalgesellschaften (wie GmbH, AG, KGaA), Personenhandelsgesellschaften (wie OHG, KG) oder Einzelkaufleute (e. K.).
Wenn Sie erfolgreich die Meisterprüfung abgelegt haben und selbständig ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben möchten, dann müssen Sie Ihren Gewerbebetrieb in die Handwerksrolle eintragen lassen.