Wenn Sie Ihre Waffen unbrauchbar haben machen lassen oder vernichtet haben, müssen Sie dies innerhalb von 2 Wochen anzeigen.
Bei der Existenzgründung und beim Aufbau eines Unternehmens müssen Sie bestimmte unternehmerische Pflichten erfüllen.
Dies beginnt mit der Anmeldung Ihres Betriebes und setzt sich auch während der Betriebsführung fort.
Dazu finden Sie hier eine Reihe von nützlichen Informationen.
Wenn Sie Ihre Waffen unbrauchbar haben machen lassen oder vernichtet haben, müssen Sie dies innerhalb von 2 Wochen anzeigen.
Wenn Sie eine Waffe, Munition oder eine waffenrechtliche Erlaubnisurkunde, wie zum Beispiel eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenschein, verloren haben, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Waffenbehörde anzeigen.
Wenn Sie als jagdliche Vereinigung Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.
Wenn Sie Waffen oder Munition vorübergehend aus Deutschland ins Ausland mitnehmen, vorübergehend nach Deutschland mitnehmen oder durch Deutschland mitnehmen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Als Baubetreuer oder Bauträger müssen Sie jährlich einen Prüfungsbericht oder alternativ eine sogenannte Negativerklärung bei Ihrer Aufsichtsbehörde einreichen.
Sie wollen in einem Taxi gewerbsmäßig Personen befördern? Wenn Ihre Genehmigung abläuft, können Sie bei der zuständigen Genehmigungsbehörde eine Wiedererteilung der Genehmigung beantragen.
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie Ihre versicherungspflichtig Beschäftigten zur Sozialversicherung melden. Dazu benötigen Sie eine Betriebsnummer.
Wenn Sie ein abgabepflichtiges Unternehmen betreiben, müssen Sie Ihr Unternehmen bei der Künstlersozialkasse anmelden.
Wenn Sie als unternehmerisch tätige Person innerhalb Deutschlands steuerbare Umsätze erzielt haben, müssen Sie grundsätzlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben.
Sie können sich an der Erstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplans beteiligen.