Anzeige einer Tätigkeit als Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen
Wenn Sie Abfälle sammeln oder befördern oder mit Abfällen handeln wollen, müssen Sie die Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Bei der Existenzgründung und beim Aufbau eines Unternehmens müssen Sie bestimmte unternehmerische Pflichten erfüllen.
Dies beginnt mit der Anmeldung Ihres Betriebes und setzt sich auch während der Betriebsführung fort.
Dazu finden Sie hier eine Reihe von nützlichen Informationen.
Wenn Sie Abfälle sammeln oder befördern oder mit Abfällen handeln wollen, müssen Sie die Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Sie sind Handwerker bzw. betreiben ein bzw. handwerksähnliches Gewerbe und möchten für Ihr Fahrzeug gern eine Parkerleichterung beantragen?
Sie denken darüber nach, einen Teil des Energiebedarfs Ihres Gebäudes über Solarenergie abzudecken, wissen aber nicht, wie? Dann nutzen Sie die Solarberatung für Bremen und Bremerhaven.
Anmeldung beim Versorgungswerk für Steuerberater
Berufsregister für Steuerberater/innen
Falls Ihnen die Gewerbeausübung behördlich untersagt worden ist, können Sie die Wiedergestattung beantragen.
Landwirtschaftliche Buchstelle
Wenn Sie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in der Öffentlichkeit bei sich tragen wollen, müssen Sie vorher einen kleinen Waffenschein beantragen.
Haben Sie Fragen zu EU-Fördergeldern oder möchten Sie wissen, ob es europäische Fördermittel für ein Vorgaben von Ihnen gibt? Der EuropaPunktBremen kann Ihnen weiterhelfen!
Planen Sie die Sanierung einer Altlast oder schädlichen Bodenveränderung, müssen Sie diese Maßnahme bei der zuständigen Bodenschutzbehörde melden.
Für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung bestimmter baulicher Anlagen benötigen Sie eine Baugenehmigung.
Dafür stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag.
Nach § 2 Abs. 1 S. 1 Bremisches Gaststättengesetz (BremGastG) besteht für den Betrieb eines Gaststättengewerbes mit Alkoholausschank eine Erlaubnispflicht.
Wenn Sie mit einer erlaubnispflichtigen oder erlaubnisfreien Schusswaffe schießen wollen, müssen Sie grundsätlich vorher eine Erlaubnis beantragen. Ausgenommen sind insbesondere Jäger bei der Jagdausübung und Sportschützen beim Schießen auf genehmigten Schießstätten.
Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit bei sich tragen wollen, müssen Sie vorher einen Waffenschein beantragen.
Wenn Sie einzelne Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens vor Einreichung des Bauantrags klären möchten, können Sie dafür eine Bauvoranfrage stellen. In einem Bauvorbescheid gibt Ihnen die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde zu diesen Fragen eine verbindliche Auskunft.