Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister von Personen die Inkassodienstleistungen erbringen möchten
Wenn Sie Inkassodienstleistungen erbringen möchten, müssen Sie sich registrieren und im Rechtsdienstleistungsregister eintragen lassen.
Bei der Existenzgründung und beim Aufbau eines Unternehmens müssen Sie bestimmte unternehmerische Pflichten erfüllen.
Dies beginnt mit der Anmeldung Ihres Betriebes und setzt sich auch während der Betriebsführung fort.
Dazu finden Sie hier eine Reihe von nützlichen Informationen.
Wenn Sie Inkassodienstleistungen erbringen möchten, müssen Sie sich registrieren und im Rechtsdienstleistungsregister eintragen lassen.
Wenn Sie Rentenberatung erbringen möchten, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde im Rechtsdienstleistungsregister registrieren lassen.
Wenn Sie Erlaubnisinhaber:in nach dem Rechtsberatungsgesetz sind, müssen Sie sich im Rechtsdienstleistungsregister registrieren.
Sie wollen Außengastronomie in Bremen oder Bremerhaven betreiben?
Das Gesundheitsamt Bremen ist in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt Bremen verantwortlich für das Heilpraktikerwesen in der Stadt Bremen.
Wenn Sie als jagdliche Vereinigung Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.
Zum Betrieb einer Spielhalle ist neben der Gewerbeanmeldung eine spezielle Erlaubnis erforderlich.
Juristische Personen, deren Eintragung in das Handelsregister mit Rücksicht auf den Gegenstand oder auf die Art und den Umfang ihres Gewerbebetriebs zu erfolgen hat, sind von sämtlichen Mitgliedern des Vorstandes zur Eintragung anzumelden. Nähere Informationen finden Sie hier.
Wenn Sie unternehmerisch oder beruflich im Land Bremen tätig werden wollen, informiert Sie die Internetseite des einheitlichen Ansprechpartners über rechtliche Anforderungen und hilft Ihnen, Verwaltungsverfahren schnell und einfach online abzuwickeln.