Arbeitsuchend melden
Wenn Ihr Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, müssen Sie sich spätestens 3 Monate vorher arbeitsuchend melden.
Augen auf bei der Berufswahl! Der alte Spruch gilt noch immer.
Damit Sie auch den passenden Beruf finden, erhalten Sie hier zahlreiche Beratungs- und Hilfsangebote.
Außerdem finden Sie Antworten auf Fragen zu Themen wie Selbstständigkeit, Weiterbildung und vielem mehr.
Wenn Ihr Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, müssen Sie sich spätestens 3 Monate vorher arbeitsuchend melden.
Wenn Sie Ihre Arbeit oder Ihren Ausbildungsplatz verlieren, können Sie Arbeitslosengeld beantragen, damit Sie finanziell abgesichert sind.
Eignungsprüfung zur Anerkennung der Berufsqualifikation als Steuerberater/in
Wir unterstützen Sie bei geschlechterorientierter Berufs- und Lebenswegplanung, konzipieren Multiplikatorinnenfortbildungen für diesen Bereich und sind Bremerhavener Informationsstelle für den Girls’Day.
Sie möchten nach der staatlichen Prüfung zum/ zur Erzieher: in an einer Fachschule für Sozialpädagogik im Land Bremen anschließend die staatliche Anerkennung erlangen? Dann wenden Sie sich in Bremen an die senatorische Behörde für Kinder und Bildung – Referat 31. Hier erfahren Sie mehr.
Wenn Sie Inkassodienstleistungen erbringen möchten, müssen Sie sich registrieren und im Rechtsdienstleistungsregister eintragen lassen.
Wenn Sie Rentenberatung erbringen möchten, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde im Rechtsdienstleistungsregister registrieren lassen.
Wenn Sie Erlaubnisinhaber:in nach dem Rechtsberatungsgesetz sind, müssen Sie sich im Rechtsdienstleistungsregister registrieren.