Sie sind wahlberechtigt und möchten in einem anderen Wahlraum wählen oder per Briefwahl an der Wahl teilnehmen? Dann müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Beantragte Briefwahlunterlagen können erst ab dem 10.02.2025 versendet werden, da aufgrund verkürzter Fristen die Stimmzettel nicht früher zur Verfügung stehen.