Wenn Sie als Lieferant eine gültige Rahmenvereinbarung mit der öffentlichen Verwaltung haben, können Sie zum Abruf aus der Rahmenvereinbarung zu Ihrem Produktkatalog beraten. Sie als Lieferant erhalten eine Aufforderung zur Beratung, wenn Besteller zusätzliche Informationen über ein Produkt von Ihnen benötigen.