Wegen der aktuellen Lage beachten Sie die Informationen auf der Startseite des Bürgeramts.
Grundfunktionen (immer)
Über die Funktionen und Möglichkeiten Ihres Personalausweises mit Online-Ausweis können Sie sich in der Broschüre "Ihr Personalausweis - digital, einfach und sicher" informieren.
Zusatzfunktion (freiwillig)
Hinweise:
z.B. alter bzw. ungültiger Personalausweis, gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde bei Säuglingen bzw. Kleinkindern, die noch nicht über einen (Kinder-) Reisepass oder Personalausweis verfügen.
Empfehlung: nicht älter als drei Monate
Besondere Einverständniserklärung (ausdrücklich bezogen auf die Ausstellung des Personalausweises) der Sorgeberechtigten, sowie deren Ausweise (auch in Kopie) und ggf. Sorgerechtsnachweise.
Gültigkeitsdauer des Personalausweises
Weitere Informationen unter Tel.: (0421) 361-88660.
grundsätzlich ca. 4 Wochen
37,00 EUR für Personen ab 24 Jahre
22,80 EUR für Personen unter 24 Jahre
Eine Gebührenbefreiung wegen Bezuges von Leistungen nach SGB II (z.B. Arbeitslosengeld II) oder SGB XII (Grundsicherung wegen Alters oder Erwerbsunfähigkeit) ist leider nicht möglich.
Mit den folgenden Links buchen Sie immer nur einen Termin für eins der beschriebenen Anliegen.
Sollten Sie mehrere Anliegen dieser Art haben, dann klicken Sie bitte auf den Namen der unten aufgeführten Dienststelle und wählen Sie dort im rechten Menü die Terminvereinbarung.
Nein, Fingerabdrücke werden nur aufgenommen, wenn der Antragsteller dies zur eigenen, erweiterten Sicherheit wünscht.
Ja, dies sind:
Ja, die elektronische Signatur und auf Wunsch zwei Fingerabdrücke
Aktualisiert am 22.01.2021