- Ausweispflicht besteht für Personen ab 16 Jahren.
- ab 16 Jahren ist für die Beantragung keine Vollmacht der Eltern erforderlich.
- bei Kindern unter 16 Jahren
- müssen die Kinder bei der Beantragung persönlich anwesend sein.
- hat die Antragstellung durch die Personensorgeberechtigte/-n zu erfolgen
- wird der ePA nur mit ausgeschaltetem elektronischem Identitätsnachweis ausgestellt.
- wird für Kinder ab 6 Jahren eine besondere Erklärung der Personensorgeberechtigten ausdrücklich bezogen auf die Ausstellung des Personalausweises benötigt.
- müssen Kinder ab dem 10. Lebensjahr selbst unterschreiben
- können Erziehungsberechtigte alleine, ohne Vollmacht des anderen, das Ausweisdokument abholen - mit der Abholung kann eine dritte Person beauftragt werden. In jedem Fall benötigt diese Person (auch Erziehungsberechtigte) eine besondere Abholvollmacht. Dafür sollte der unter "Formulare" angebotene Vordruck benutzt werden
- eine Abholvollmacht wird jedoch in jedem Fall dann benötigt, wenn das Kind (ab 16 Jahren) den Personalausweis selbst beantragt hat
Funktionen
- amtliches Ausweisdokument
- elektronischer Identitätsnachweis
- elektronische Signatur
- zwei digitale Fingerabdrücke
Über die Funktionen und Möglichkeiten Ihres Personalausweises mit Online-Ausweis können Sie sich in der Broschüre "Ihr Personalausweis - digital, einfach und sicher" informieren.
Hinweise:
- das Ändern der Anschrift durch Adressaufkleber bei Umzügen ist gebührenfrei.
- Gebührenbefreiung wegen Bezuges von Leistungen nach dem SGB (z.B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung wegen Alters oder Erwerbsunfähigkeit) ist grundsätzlich nicht möglich.
Voraussetzungen
- deutsche Staatsangehörigkeit
Welche Unterlagen benötige ich?
- Identitätsnachweis
z.B. alter bzw. ungültiger Personalausweis, gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde bei Säuglingen bzw. Kleinkindern, die noch nicht über einen (Kinder-) Reisepass oder Personalausweis verfügen.
- 1 aktuelles biometrietaugliches Passfoto nach der Fotomustertafel (nicht älter als drei Monate)
- Bei Kindern unter 16 Jahren:
Besondere Einverständniserklärung (ausdrücklich bezogen auf die Ausstellung des Personalausweises) der Sorgeberechtigten, sowie deren Ausweise (auch in Kopie) und ggf. Sorgerechtsnachweise.
- bei Namensänderungen eine Urkunde bzw. Bescheinigung des Standesamtes.
- Wichtiger Hinweis: die Kinder müssen immer persönlich mit anwesend sein!