Wenn ein Gewerbe zukünftig nicht mehr in der Stadt Bremen ausgeübt werden soll, ist eine Gewerbeabmeldung erforderlich.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Gewerbemeldestelle am Do. 06.06.24 um 08:00
Wenn ein Gewerbe zukünftig nicht mehr in der Stadt Bremen ausgeübt werden soll, ist eine Gewerbeabmeldung erforderlich.
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Eine einfache Auskunft aus dem örtlichen Gewerberegister hinsichtlich des Namens, der betrieblichen Anschrift und der angezeigten Tätigkeit eines/einer Gewerbetreibenden kann online abgerufen oder bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation - Gewerbemeldestelle - beantragt werden.
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Wenn ein Gewerbebetrieb örtlich verlegt oder der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder ausgedehnt oder eine Namensänderung vorgenommen werden soll, ist eine Gewerbeummeldung erforderlich.
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Möchten Sie zwei oder mehrere Flurstücke zu einem Flurstück verschmelzen lassen?
Wenn in Ihrem Kleingarten Abwasser anfällt und das Grundstück nicht an einen Kanal angeschlossen ist, müssen Sie einen Abwasserbehälter installieren und diesen bei der Behörde schriftlich anzeigen.
Möchten sie Ihren Gebäudeneubau einmessen lassen?
Sie benötigen Informationen über ein Grundstück, einen Flurstückseigentümer oder eine Grundstücksfläche?
Sie haben Einrichtungsgegenstände (Möbel etc.), die wegen ihrer Größe nicht in die Restmülltonne oder den Bremer Müllsack passen? Dann können Sie eine Sperrmüllabfuhr bestellen oder den Sperrmüll bei einer Recycling-Stationen anliefern.
Sie wollen auf Ihrem Grundstück einen Baum fällen oder Gebüsch beschneiden?
Sie möchten eine Vermessung (Absteckung) Ihres Hauses vornehmen lassen oder eine Höhe des vorhandenen, eigenen Grundstückes ermitteln lassen?