Erst durch die Eintragung in das Handelsregister wird die Aktiengesellschaft (AG) zur juristischen Person. Nähere Informationen finden Sie hier.
Bei der Existenzgründung und beim Aufbau eines Unternehmens müssen Sie bestimmte unternehmerische Pflichten erfüllen.
Dies beginnt mit der Anmeldung Ihres Betriebes und setzt sich auch während der Betriebsführung fort.
Dazu finden Sie hier eine Reihe von nützlichen Informationen.
Erst durch die Eintragung in das Handelsregister wird die Aktiengesellschaft (AG) zur juristischen Person. Nähere Informationen finden Sie hier.
Gründen Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), so sind Sie verpflichtet, diese zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Erst durch die Eintragung entsteht die GmbH und ist vollständig rechtsfähig.
Juristische Personen, deren Eintragung in das Handelsregister mit Rücksicht auf den Gegenstand oder auf die Art und den Umfang ihres Gewerbebetriebs zu erfolgen hat, sind von sämtlichen Mitgliedern des Vorstandes zur Eintragung anzumelden. Nähere Informationen finden Sie hier.
Das Handelsrecht sieht vor, dass eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) in das Handelsregister einzutragen ist. Die Anmeldung muss von allen Gesellschaftern bei dem zuständigen Registergericht erfolgen. Nähere Informationen finden Sie hier.
Möchten Sie als Pflege-, Geburtshilfe, oder Physiotherapieeinrichtung Ihren Beschäftigten den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) ermöglichen? Dann können Sie unter bestimmen Voraussetzungen eine elektronische Institutionenkarte (SMC-B) beantragen.
Möchten Sie als Pflege, Geburtshilfe, oder Physiotherapieeinrichtungen Ihren Beschäftigten den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) verlängern? Dann können Sie für diese unter bestimmen Voraussetzungen die Folgekarte der elektronischen Institutionenkarte (SMC-B) beantragen.
Sie wollen Außengastronomie in Bremen oder Bremerhaven betreiben?
Das Gesundheitsamt Bremen ist in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt Bremen verantwortlich für das Heilpraktikerwesen in der Stadt Bremen.
Wenn Sie eine Apotheke neu eröffnen oder übernehmen wollen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Betriebserlaubnis stellen.
Wenn Sie eine Filialapotheke eröffnen oder übernehmen wollen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Betriebserlaubnis stellen.