Als Kauffrau oder Kaufmann müssen Sie sich zur Eintragung in das Handelsregister anmelden. Nähere Informationen finden Sie hier.
Damit alles seine Ordnung hat: Die Verwaltung sammelt, verzeichnet und veröffentlicht umfangreiche Datenbestände.
Ihr Unternehmen benötigt Informationen aus einem Kataster oder einem Register?
Sie wollen sich ein- beziehungsweise austragen? Auf den folgenden Seiten haben wir Leistungen und Kontaktstellen für Sie zusammengefasst – und nach Branchen geordnet.
Als Kauffrau oder Kaufmann müssen Sie sich zur Eintragung in das Handelsregister anmelden. Nähere Informationen finden Sie hier.
Die Gründung einer Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea, kurz: SE) wird durch Eintragung in das Handelsregister wirksam. Zusätzlich wird die Eintragung zu Informationszwecken im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Die Gründung einer Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) wird durch Eintragung in das Handelsregister wirksam. Zusätzlich wird die Eintragung zu Informationszwecken im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Erst durch die Eintragung in das Handelsregister wird die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) zur juristischen Person. Da die KGaA zu den Kapitalgesellschaften zählt, wird sie in die Abteilung B des Handelsregisters eingetragen.
Wenn Sie erfolgreich ein Ingenieurstudium absolviert oder einen Technikerabschluss erworben haben, können Sie sich in dem zulassungspflichtigen Handwerk selbständig machen, dem der Studien- bzw. Schulschwerpunkt ihrer Prüfung entspricht.
Wenn Sie selbständig ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben möchten, dann müssen Sie Ihren Gewerbebetrieb in die Handwerksrolle eintragen lassen.
Wenn Sie Mitglied einer Handwerkskammer sind und sich dort erfasste persönliche oder betriebsbezogene Daten ändern, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.
Sie haben das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind und brauchen eine Bescheinigung (Negativbescheinigung) darüber? Hier erfahren Sie mehr.