Wenn Ihr (Bau-)Vorhaben von baurechtlichen Vorschriften abweicht, müssen Sie die Zulassung der Abweichung beantragen. Dies gilt auch für Abweichungen von Vorschriften, die nicht im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden.
Der richtige Standort und optimale Räumlichkeiten sind entscheidend für den Erfolg Ihres Unternehmens.
Beides an einem Ort zu finden, kann eine große Herausforderung sein. Manchmal ist ein Neubau nötig, um unternehmerischen Ansprüchen bestmöglich gerecht zu werden.
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Wenn Ihr (Bau-)Vorhaben von baurechtlichen Vorschriften abweicht, müssen Sie die Zulassung der Abweichung beantragen. Dies gilt auch für Abweichungen von Vorschriften, die nicht im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden.
Wenn Sie als Bauherrin oder Bauherr eine nicht verfahrensfreie bauliche Anlage nutzen möchten, müssen Sie dies spätestens zwei Wochen vorher der Bauaufsichtsbehörde anzeigen.
Haben Sie eine schädliche Bodenveränderung, eine Altlast oder eine Umweltbeschwerde zu melden, wenden Sie sich an die zuständige Bodenschutzbehörde.
Die Versteigerung erfolgt über das Onlineportal des Zolls.
In der zweiten und dritten Abteilung des Grundbuchs eingetragene Rechte werden nur auf Antrag gelöscht.
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