Wenn Sie als Lieferant eine gültige Rahmenvereinbarung mit der öffentlichen Verwaltung haben, können Sie zum Abruf aus der Rahmenvereinbarung zu Ihrem Produktkatalog beraten. Wenn Besteller der öffentlichen Verwaltung eine Beratungsanfrage an Sie stellen, Können Sie diese im Lieferantencockpit einsehen und beantworten. Sie können zudem einen Warenkorbvorschlag anfügen.